Neue Dokumente beweisen: Franco Stella, Architekt des Berliner Schlossneubaus, erfüllte die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb für den Schlossentwurf nicht
Geschrieben am 22-07-2011 |
Hamburg (ots) - Um das Berliner Stadtschloss tritt keine Ruhe ein.
Zwar hat der Architekt Franco Stella die Pläne für den Bau
vorgestellt, und der Stiftungsrat hat den Bauplänen zugestimmt, doch
der Streit um das Projekt könnte nun in eine neue Runde gehen. Dem
Kunstmagazin art liegen Dokumente der italienischen Behörden vor, aus
denen klar hervorgeht, dass Stella lediglich für einen Architekten
Sozialabgaben abgeführt hat. Franco Stella hat damit die
Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb für den Schlossentwurf -
mindestens drei festangestellte Architekten - nicht erfüllt. Bisher
gab es lediglich starke Hinweise, dass Stella die
Teilnahmebedingungen nicht erfüllt hatte.
Nun liegt art ein Auszug des italienischen Nationalinstituts für
soziale Fürsorge, der staatlichen Pensionskasse INPS, vor. Der
dokumentiert, dass Stella nicht berechtigt war, am Wettbewerb des
Bundesbauministeriums teilzunehmen. Denn dafür hätte er in den Jahren
2004 bis 2006 mindestens drei festangestellte Architekten
beschäftigen müssen. Der Auszug aus der Pensionskasse zeigt aber,
dass er damals nur für einen Architekten Sozialabgaben gezahlt hat,
den Architekten Michelangelo Zucchini - für eine Halbtagsstelle.
Selbst 2009, als er schon am Schlossprojekt arbeitete, beschäftigte
Stella nur eine weitere Architektin, und das auch nur halbtags.
Gleichzeitig attackiert auch der Berliner Architekt Walter Noebel
die Wahrheit der Aussagen von Franco Stella. Auf dem Bewerbungsbogen
musste Stella auch ein Referenzobjekt angeben mit mehr als fünf
Millionen Euro Bausumme, bei dem er mindestens die Vorplanung
(Leistungsphase 2) in wesentlichen Teilen ausgeführt haben muss.
Stella gab hier das Projekt der Messe von Padua an. Genau das
"wesentlich" stellt Walter Noebel bei der Messe in Frage. "Die
Architektenleistungen zum Wettbewerb, also Leistungsphase 2, sowie
nach Auftragsvergabe die weiteren Planungsphasen wurden de facto von
meinem Büro und meinen Mitarbeitern erbracht." Andere große
Bauprojekte hat Stella nicht vorzuweisen.
Mit diesen beiden Erkenntnissen nimmt der Fall Franco Stella eine
neue Wendung. Das Bundesbauministerium antwortete auf die Frage von
art, wie viele Architekten Franco Stella beim INPS gemeldet habe, mit
einem Verweis auf ein bereits abgeschlossenes Gerichtsverfahren: "Die
Zulässigkeit der Vergabe des Auftrages an Franco Stelle wurde vom
Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 02.12.2009 bestätigt.
Gegenstand des Verfahrens war insbesondere auch die Zulassung von
Franco Stella zum Wettbewerb auf der Grundlage der vom Auslober
vorgegebenen Zulassungskriterien. Das Urteil hat bestätigt, dass
Franco Stella zu Recht am Wettbewerb teilnehmen konnte."
Skandalös an der Causa Stella ist nach wie vor, dass durch die
Teilnahmebedingung von drei Festangestellten 85 Prozent aller
deutschen Architekten vom Wettbewerb ausgeschlossen worden waren, wie
Zahlen des Europäischen Rats der Architekten ACE belegen.
Pressekontakt:
Maike Pelikan
art Kommunikation
Telefon +49 (0) 40 / 37 03 - 21 57
E-Mail presse@art-magazin.de ; Internet www.art-magazin.de
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