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Hahn Rechtsanwälte: DZ Bank AG erstmalig auch beim DG-Fonds Nr. 39 zu Schadensersatz verurteilt

Geschrieben am 03-08-2011

Bremen (ots) - Erstmalig wurde die DZ Bank AG mit Urteil des
Landgerichts Münster vom 18.07.2011 auch beim DG-Fonds Nr. 39 zu
Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne verurteilt. Das
Landgericht Münster bejahte ein vorvertragliches
Aufklärungsverschulden, weil die Klägerin nicht darüber aufgeklärt
worden war, dass die DG Anlage Gesellschaft mbH als hundertprozentige
Tochter der DZ Bank AG die Finanzierungsberatung und -vermittlung
übernommen hatte und hierfür rund 2,1 Millionen DM vergütet werden.
Für die Einschätzung einer möglichen Interessenkollision würden auch
die Angaben im Prospekt nicht ausreichen. Dies gelte insbesondere vor
dem Hintergrund, dass sowohl die Zwischen- wie auch die
Endfinanzierung im Ergebnis von der DZ Bank AG gewährt wurden.

Die von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertretene
Anlegerin hatte sich im Jahre 1996 gemeinsam mit ihrem Ehemann an dem
geschlossenen Immobilienfonds DG Immobilien-Anlagegesellschaft Nr. 39
"Dresden, Leipzig" Kreft & Prüske KG" mit 50.000,00 DM beteiligt.
Bereits das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte für den DG-Fonds
Nr. 34 mit Urteil vom 10.02.2010 einen identischen Prospektfehler
angenommen. Auch beim DG-Fonds Nr. 34 wurde die DG Anlage
Gesellschaft mbH nicht als Vertragspartner und Zahlungsempfängerin
der Finanzierungsberatungs- und -vermittlungsgebühr benannt.

"Das Landgericht liegt auf der Linie der Rechtsprechung des
Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. Wir hoffen, dass nunmehr auch
andere Gerichte sich dieser Auffassung anschließen", so Fachanwältin
Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte. Neben der Haftung der DZ
Bank AG wurde im vorliegenden Fall auch eine Haftung der beratenden
VR-Bank wegen verschwiegener Kick-Back Zahlungen bejaht.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als "empfohlene Kanzlei" bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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