Westdeutsche Zeitung: Die Zulagen für Abgeordnete sind rechtswidrig - Klare Regeln für den NRW-Landtag
Ein Kommentar von Frank Uferkamp
Geschrieben am 30-08-2011 |
Düsseldorf (ots) - Politiker und Geld - das ist eine höchst heikle
und leider auch manchmal klebrige Geschichte. Nicht nur, aber eben
auch wegen der Höhe ihrer Bezüge und den sogenannten Nebengeräuschen,
vor allem der Altersvorsorge. Noch immer ist es so, dass politische
Hinterbänkler in wenigen Jahren Pensionsansprüche erwerben können,
für die zum Beispiel ein Maurer mehr als 100 Jahre arbeiten müsste.
Da ist vieles aus dem Ruder gelaufen. Auch der Hinweis auf die noch
viel höheren Managergehälter und -abfindungen hilft da nur bedingt,
da es sich bei den Diäten um Steuergelder handelt.
Transparenz und Bescheidenheit sind also geboten, auch im Landtag
müssen sie angemahnt werden. Dabei hat man dort eigentlich schon die
Hälfte des Weges geschafft. Denn die Diätenfrage ist hier vorbildlich
geregelt. Es gibt einen Betrag, mit dem der normale Abgeordnete
auskommen und sich krankenversichern und auch die Altersvorsorge
bestreiten muss. Dubiose steuerfreie Zuschläge - in vielen anderen
Parlamenten noch üblich - entfallen, auch die Auswüchse bei der
Pension gibt es hier nicht mehr. Zu solch einem Schritt mag sich der
Bundestag immer noch nicht aufraffen, allen Sonntagsreden zum Trotz.
Und doch muss auch NRW nachbessern. Das völlig willkürliche und
unübersichtliche System der Zuschläge für Funktionsträger gehört
abgeschafft. Natürlich muss ein Fraktionschef mehr bekommen als
andere, auch die Fraktionsgeschäftsführer leisten deutlich mehr als
der Durchschnittsabgeordnete. Aber 2500 Euro im Monat zusätzlich für
einen Fraktionsvize, oder gar 300 Euro für einen Fachpolitiker, sind
eindeutig zu viel.
Eigentlich darf man doch davon ausgehen, dass jeder gewählte
Mandatsträger motiviert genug ist, das Beste für die Bürger zu
leisten - das nämlich verlangt sein Eid. Wenn es aber
Zusatzleistungen für Leistungsträger geben soll, muss dies klar in
einem Gesetz geregelt werden. Das verlangt das
Bundesverfassungsgericht schon seit vielen Jahren. Jetzt wird das
Geld nach Gutsherrenart verteilt. Der Unterschied: Der Gutsherr hatte
keine Steuergelder zu verteilen.
Der Landtag NRW sollte auch hier zum Vorbild werden und klare
Regeln schaffen. Andere müssen nachziehen.
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