Heimtierhaltung fördert Respekt vor Tier und Natur / ZZF kritisiert: Forderung nach Verbot der Heimtierhaltung verkennt Vorteile der Mensch-Tier-Beziehung
Geschrieben am 06-10-2011 |
Wiesbaden (ots) - In seinen Pressemitteilungen zum
Welttierschutztag 2011 fordert der Deutsche Tierschutzbund (DTB) ein
neues Tierschutzgesetz und kritisiert "nicht artgerechte Haltung in
Wohnzimmern und Vorgärten". Der Zentralverband Zoologischer
Fachbetriebe e.V. (ZZF) setzt sich ebenfalls für einen
verantwortungsvollen Umgang mit Heimtieren ein, ZZF-Präsident Norbert
Holthenrich kritisiert jedoch die Forderung des DTB nach einem
Heimtierverbot:
Dass der Tierschutzbund in seiner Pressemitteilung die Haltung von
Ziervögeln, Zierfischen und Reptilien als Beleg für ein "grausames"
Tierschutzgesetz nennt, wird weder der Bedeutung des Gesetzes noch
der Realität in vielen Millionen geglückten Mensch-Tier-Beziehungen
gerecht. Es ist unverhältnismäßig und demütigt die Millionen
Tierfreunde in Deutschland, die verantwortungsvoll mit ihren
Heimtieren umgehen, übrigens auch Mitglieder des Tierschutzbundes. Im
Kern zielt der DTB mit seiner Forderung nach einem Verbot von
exotischen und anspruchsvollen Heimtieren auf ein Verbot von fast
allen Heimtieren.
Insgesamt werden in etwas mehr als einem Drittel aller deutschen
Haushalte Heimtiere gehalten. Es gibt rund 520 Heimtierarten, die
fast ausnahmslos exotisch sind. Zu den Exoten zählen auch
Meerschweinchen, Katzen oder Wellensittiche, die alle drei
fremdländisch sind. Nahezu alle Heimtierarten werden inzwischen
erfolgreich nachgezüchtet, viele Arten werden dadurch vor dem
Aussterben bewahrt. Zudem sind alle Heimtiere anspruchsvoll, vor
allem auch Hunde und Katzen.
Ein Verbot der Heimtierhaltung würde großen gesellschaftlichen
Schaden anrichten. Die Haltung der verschiedenen Heimtierarten trägt
nachweislich dazu bei, dass der Mensch sich seiner Verantwortung für
das Tier als Mitgeschöpf bewusst wird. Im Umgang mit Tieren lernen
Kinder soziale Verantwortung, Rücksicht auf fremde und andersartige
Bedürfnisse, und auch Erwachsene lösen sich aus Selbstbezogenheit und
werden für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur
sensibilisiert. Viele Studien bestätigen, dass Heimtierhalter
gesünder leben, dass der Umgang mit tierischen Freunden
Schlafstörungen, Depressionen, Kopfschmerzen sowie Herz- und
Kreislauferkrankungen lindern kann.
Pädagogen, Humanmediziner und Psychologen setzen Heimtiere als
Helfer unter anderem in Gefängnissen, Altenheimen und Psychiatrien
ein. Das in der Heimtierhaltung leider gelegentlich feststellbare
Fehlverhalten von Menschen an Tieren darf nicht dazu
instrumentalisiert werden, diese vielfältigen positiven Wirkungen des
Zusammenlebens von Tier und Mensch durch zu weitgehende Gesetze
abzuschaffen.
Erfolgreicher als neue Gesetze ist die Aufklärung der Tierhalter
über eine tierschutzgerechte Pflege ihrer Heimtiere, welche von
Seiten der Heimtierbranche, der Züchterverbände und Tierärzteschaft
wahrgenommen wird. So betreibt der ZZF beispielsweise eine
Online-Tierarztpraxis, erarbeitet Qualitätsstandards für seine
Mitglieder und klärt über geeignete Heimtierarten und
tierschutzwidrige Produkte für Heimtiere auf. Darüber hinaus
befürchtet der ZZF, dass ein Heimtierverbot den Handel und die
Haltung von Heimtieren in unkontrollierbare Bereiche verschieben
würde.
Das aktuelle Tierschutzgesetz vom 18. Mai 2006, letztmalig
geändert am 9. Dezember 2010, schreibt vor, dass ein Heimtier "seiner
Art und seinen Bedürfnissen entsprechend" angemessen ernährt,
gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss, dass seine
Möglichkeit zu "artgemäßer Bewegung nicht so einschränkt wird, dass
ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden"
und dass der Halter "über die für eine angemessene Ernährung, Pflege
und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen" muss. Wenn Tierhalter gegen
dieses Gesetz verstoßen, machen sie sich bereits heute strafbar. In
den Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz wird darüber hinaus geregelt, welche
Anforderungen Tierhalter bei den einzelnen Tierarten erfüllen müssen.
Auf diese können Amtsveterinäre sich im Vollzug des
Tierschutzgesetzes beziehen.
Pressefoto: www.zzf.de
Pressekontakt:
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF):
Antje Schreiber (Pressesprecherin)
Tel.: 0611 447553-14, presse@zzf.de
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