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Neue OZ: Kommentar zu Extremismus / Kriminalität / Innere Sicherheit

Geschrieben am 09-12-2011

Osnabrück (ots) - Falsch verstandener Datenschutz

Datenschutz ist ein hohes Gut. Das "Recht auf informationelle
Selbstbestimmung" wurzelt nach der Lesart des
Bundesverfassungsgerichts in der Menschenwürde, geschützt im ersten
und wichtigsten Artikel des Grundgesetzes. Das belegt, wie wichtig
das höchste deutsche Gericht den Schutz persönlicher Daten einstuft.

Die Bundesjustizministerin überzieht dennoch maßlos, wenn sie nun
mit dem Argument des Datenschutzes die geplante Zentraldatei für
Neonazis möglichst klein halten will. Denn es griffe viel zu kurz, in
der Datei nur Rechtsextremisten zu registrieren, die ihre verquere
Ideologie auch in Gewalt umsetzen. Natürlich müssen darin ebenso die
Namen der Einpeitscher, Einflüsterer und Hintermänner der braunen
Szene erfasst und jederzeit abrufbar sein. Nur so bekommen die
Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern das ganze Bild eines
hochgefährlichen Milieus, das dem Staat in Teilen viel zu lange
verborgen geblieben ist.

Die Justizministerin sollte ihren Widerstand gegen das
Neonazi-Register rasch aufgeben. Es ist das falsche Thema, um sich
und die FDP als Vorkämpfer für Bürgerrechte und Datenschutz zu
profilieren. Leutheusser-Schnarrenberger darf nicht einerseits die
unzureichende Zusammenarbeit der deutschen Sicherheitsbehörden in der
Neonazi-Affäre lautstark beklagen, den deutschen Ermittlern aber
andererseits den Aufbau einer gemeinsamen, effizienten Datei
hartnäckig verwehren.



Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207


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