Nichtangabe von Renteneinnahmen führt zur Steuerhinterziehung
Geschrieben am 21-03-2012 |
Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Die Finanzverwaltung wird voraussichtlich ab Mai 2012 auch die
Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, welche bisher
steuerlich nicht erfasst sind bzw. bisher auf ihre Rentenbezüge keine
Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Insbesondere wird die
Finanzverwaltung hierbei auch berücksichtigen, welche Rentenbezieher
ggf. miteinander verheiratet sind und durch die Höhe ihrer bezogenen
Renten wahrscheinlich Einkommensteuer zahlen müssen. Ebenso ist davon
auszugehen, dass in diesen Fällen die Einkommensteuer ab 2005 bis
heute festgesetzt und gegebenenfalls Nachzahlungen einschließlich der
Nachzahlungszinsen anfallen werden.
Viele Rentner sind der Auffassung, sie müssten keine
Einkommensteuererklärung abgeben, weil sie ihre Renteneinnahmen nicht
angeben müssten. Hierzu haben die Finanzgerichte bereits seit Jahren
klargestellt, dass die Nichtangabe erhaltener Rentenbezüge den
Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.
In der jüngsten Entscheidung hat hierzu das Finanzgericht Köln mit
Urteil vom 22.06.2011 beim Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente
klargestellt, dass die Nichtangabe dieser Bezüge Steuerhinterziehung
sei.
"Damit verlängert sich auch die sogenannte Festsetzungsfrist,
innerhalb derer das Finanzamt rückwirkend Einkommensteuer festsetzen
kann, auf 10 Jahre", so Jörg Strötzel, VLH-Vorsitzender. "Ebenso
fallen zudem Hinterziehungszinsen an, was für den jeweiligen Rentner
teuer werden kann".
Die VLH empfiehlt daher betroffenen Rentnern, getreu dem Rat des
Finanzgerichtes Köln in der eben genannten Entscheidung, bei Zweifel
hinsichtlich ihrer Steuerpflicht fachkundigen Rat bei einer der rund
2.800 örtlichen Beratungsstellen bundesweit einzuholen.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter " http://ots.de/XtiJg" zum
Download bereit.
Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Telefon 06321 49010
Telefax 06321 490149
E-Mail presse@vlh.de
Web www.vlh.de / Presse
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