iX über genehmigungspflichtige Finanztransfergeschäfte / Bankrechtliche Vorgaben bei Online-Zahlungen
Geschrieben am 18-10-2012 |
Hannover (ots) - Viele Unternehmen verdienen ihr Geld heutzutage
über das Internet. Doch nicht alle wissen, dass oft auch
bankrechtliche Vorgaben beachtet werden müssen: Beteiligen sich an
den Zahlungsabwicklungen mehr als die beiden Hauptpersonen, nämlich
Anbieter und Kunde, handelt es sich oft um sogenannte
Finanztransfergeschäfte, die genehmigungspflichtig sind. Das schreibt
das IT-Profimagazin iX in der November-Ausgabe.
Nimmt beispielsweise eine Pizza-Bestellplattform Geld für die
Bestellung entgegen und schüttet dieses - abzüglich der eigenen
Provision - an den jeweiligen Pizzabäcker aus, so benötigen die
Betreiber der Plattform eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin. Grundlage dafür ist
das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG). Im
"Pizza-Fall" sah das Gericht die Voraussetzungen für ein
genehmigungspflichtiges Finanz¬transfergeschäft als gegeben an.
Vertragsabwicklungen über Plattformen sind im Internet weit
verbreitet. Auch eBay und Amazon nehmen Geld des jeweiligen Käufers
in Empfang und leiten es nach der Transaktion und nach Abzug ihrer
Provision an die jeweiligen Händler weiter. Immer geht es dabei um
Dreipersonen-verhältnisse, also darum, dass ein Anbieter ein Geschäft
zwischen zwei Parteien - Anbieter und Kunde - vermittelt und den
Zahlungsstrom abwickelt. Bei einem direkten Vertrag zwischen einem
Händler und seinem Kunden bleibt die BaFin unberührt.
Wer eine Genehmigung der BaFin erwerben möchte, muss einige
Auflagen erfüllen. Hierzu zählen die Bestellung eines
Geldwäschebeauftragten, die Erfüllung besonderer IT-Auflagen und
insbesondere regelmäßige Reportingpflichten gegenüber der Behörde.
Auch über die finanzielle Ausstattung, die Gesellschafter sowie das
jeweilige Geschäftsmodell müssen Antragsteller umfassend Auskunft
erteilen. Genehmigungen und Lizenzen werden zudem immer nur für das
konkrete Geschäftsmodell erteilt und nicht pauschal für alle Arten
von Bankgeschäften oder Zahlungsdiensten. Wer sein bestehendes
Geschäft um Zahlungsdienste erweitern will, muss auch hier zunächst
eine Genehmigung einholen. Ebenso, wenn Details einer bereits
genehmigten Abwicklungsform geändert werden.
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