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Bürgerschaftliches Engagement stärken - Ungleichbehandlung bei der Förderung beenden!

Geschrieben am 03-12-2012

Stuttgart (ots) - bpa begrüßt neues Projekt im Vor- und Umfeld der
Pflege, fordert aber Einbeziehung der Ehrenamtlichen und
Pflegebedürftigen privater Träger

Bürgerschaftliches Engagement hat in der Pflege eine große
Bedeutung und wird immer wichtiger - darin sind sich alle Beteiligten
einig. Vor diesem Hintergrund hat das baden-württembergische
Sozialministerium ein neues Projekt im Vor- und Umfeld der Pflege
("BesT - Bürgerengagement sichert Teilhabe") gestartet. Um eine
Förderung im Rahmen des Projekts bewerben können sich unter anderem
freigemeinnützige und kommunale Träger aus der Altenhilfe, nicht
jedoch vergleichbare Einrichtungen und Dienste in privater
Trägerschaft.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
begrüßt ausdrücklich das Ziel des Projekts, den Pflegebedürftigen in
der eigenen Häuslichkeit zu helfen und deren Angehörige zu entlasten.
Nicht nachvollziehbar aus Sicht des Verbandes ist aber, dass
einerseits die Ehrenamtlichen sowie die versorgten Pflegebedürftigen
der privaten Pflegedienste und andererseits die Dienste selbst von
der Teilnahme an dem Projekt und von der Förderung ausgeschlossen
werden. Damit ist rund die Hälfte aller Pflegedienste und die von
diesen zu Hause versorgten Pflegebedürftigen im Bereich der
niedrigschwelligen Betreuungsangebote ausgegrenzt. Denn rund 50% der
Pflegedienste und ca. 30% der Pflegeheime in Baden-Württemberg sind
in privater Trägerschaft.

"Ehrenamtlich Tätige und Pflegebedürftige von privaten
Pflegediensten und auch die Dienste selbst werden hier benachteiligt.
Viele private Pflegeeinrichtungen und -dienste haben
niedrigschwellige Angebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen
entwickelt oder ehrenamtliche Strukturen initiiert, die ebenso
förderungswürdig sind wie die Projekte freigemeinnütziger oder
kommunaler Träger. Weitere Projekte dieser Art würden entstehen, wenn
auch private Träger die Möglichkeit hätten, Fördermittel zu
beantragen", betont die stellvertretende Vorsitzende der
bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg Nicole Schliz.

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das private Träger
und damit deren Kunden und Ehrenamtler von der Förderung im Bereich
der niedrigschwelligen Betreuungsangebote ausschließt. "Die
Beseitigung dieser Ungleichbehandlung, für die es keinen sachlichen
Grund gibt, wäre ein wichtiger Beitrag des Landes, bestehende Lücken
bei den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten zu schließen und die
gesetzlich vorgeschriebene Trägervielfalt zu wahren", so Schliz
abschließend.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 7.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über
900 in Baden-Württemberg, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
230.000 Arbeitsplätze und ca. 17.700 Ausbildungsplätze. Das
investierte Kapital liegt bei etwa 18,2 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Stefan Kraft, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0711 / 960496


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