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Änderungen der PID-Verordnung nötig - Lebenshilfe fordert: "Wille des Gesetzgebers muss gewahrt bleiben"

Geschrieben am 28-01-2013

Berlin (ots) - Am 1. Februar stimmt der Bundesrat über die
PID-Verordnung ab. Die Verordnung regelt, unter welchen konkreten
Bedingungen Tests an im Reagenzglas erzeugten Embryonen zulässig
sind. Die Lebenshilfe appelliert an den Bundesrat, dass das im Sommer
2011 verabschiedete Gesetz zur Regelung der PID durch die Verordnung
nicht entwertet wird.

Während der Bundestag mit dem PID-Gesetz ein Verbot beschlossen
hat, das nur eng begrenzte Ausnahmen vorsieht, ermöglicht der im
November 2012 beschlossene Verordnungsentwurf des
Bundesgesundheitsministeriums eine breite Anwendung der
PID-Technologie. Ganz gegen die Absicht des Gesetzgebers ist die in
der Verordnung vorgesehene Ausweitung der PID auf ältere, genetisch
nicht vorbelastete Mütter, die eine künstliche Befruchtung vornehmen
lassen.

"Erforderlich ist zudem, dass die Zahl der Zentren, an denen eine
PID vorgenommen werden kann, eingeschränkt wird. Auch eine Begrenzung
der Ethikkommissionen ist nötig, damit eine möglichst einheitliche
Entscheidungspraxis gewährleistet werden kann und es nicht zu einem
'Kommissions-Tourismus' kommt", so die Bundesvorsitzende der
Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt
(MdB).

Außerdem fordert die Lebenshilfe eine Regelung, die eine wirksame
Kontrolle des Parlaments darüber ermöglicht, aufgrund welcher
Diagnosen PID-Maßnahmen durchgeführt wurden.

Auch politisch stößt der vorliegende Entwurf der PID-Verordnung
auf scharfe Kritik. Mehrere Bundesländer haben bereits
Änderungsanträge in den Gesundheitsausschuss des Bundesrats
eingebracht, die zentrale Punkte des Verordnungsentwurfs betreffen.

"Wir setzen darauf, dass der Bundesrat bei seiner Abstimmung
verantwortungsbewusst mit der Absicht des Gesetzgebers umgeht und den
Verordnungsentwurf umfassend nachbessert", sagt Ulla Schmidt.



Pressekontakt:
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kerstin Heidecke
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Telefon 030 / 20 64 11 -141, Fax -241
E-Mail: kerstin.heidecke@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de


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