Rheinische Post: Koalition will Steuerschlupfloch für Vermögende schließen / Eindämmung von "Cash-GmbHs" kommt im April ins Parlament
Geschrieben am 04-04-2013 |
Düsseldorf (ots) - Die schwarz-gelbe Koalition will noch in dieser
Legislaturperiode ein von Vermögenden häufig genutztes
Steuerschlupfloch schließen: Nach einem Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen soll die Umgehung der Erbschaftsteuer mit Hilfe
so genannter "Cash-GmbHs" eingedämmt werden. Dabei geht es um die
Übertragung von hohen Geldsummen auf eine Firma allein zum Zweck der
Steuervermeidung. Da Betriebsvermögen steuerlich begünstigt wird,
müssen Betroffene auf das in eine "Cash-GmbH" übertragene
Geldvermögen unter bestimmten Voraussetzungen bisher nur eine geringe
oder gar keine Erbschaftsteuer zahlen. Der Gesetzentwurf liegt der in
Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe) vor.
Er soll noch im April in den Bundestag eingebracht werden. Laut dem
Entwurf für ein "Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie
zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" sollen die
Finanzämter künftig definieren, wie hoch in einem Betrieb der
Normalbestand an Finanzvermögen im Durchschnitt der letzten fünf
Wirtschaftsjahre war. Beträge, die diesen Normalbestand übersteigen
und dem Betrieb neu zugeführt wurden, sollen künftig der
Erbschaftsteuer unterliegen. Dies "verhindert Gestaltungen durch das
kurzfristige Einlegen oder Einbringen solcher Wirtschaftsgüter, die
nur den Zweck verfolgen, hierfür Befreiungen in Anspruch zu nehmen",
heißt es in dem Entwurf. Allerdings soll diese Neuregelung nur für
Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten gelten. Die Koalition hat
in dem Entwurf weitere acht Regelungen zur Steuervereinfachung
gebündelt, die nach dem Scheitern des Jahressteuergesetzes 2013 im
Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat im Herbst liegen
geblieben waren. Dazu gehört die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
für Unternehmen. Rechnungen, Jahresabschlüsse und andere Unterlagen
sollen Betriebe rückwirkend zum 1. Januar 2013 nur noch acht statt
bisher zehn Jahre aufbewahren müssen. Ab 2015 verkürzt sich die Frist
laut Gesetzentwurf auf sieben Jahre. Zudem sollen
Lohnsteuerpflichtige Freibeträge etwa für erhöhte Werbungskosten
künftig nicht mehr jedes Jahr neu beantragen müssen. Künftig sollen
die Freibeträge für zwei Jahre gelten.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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