Südwest Presse: KOMMENTAR · NSU-PROZESS
Geschrieben am 12-04-2013 |
Ulm (ots) - Karlsruhe schafft Platz
Das Signal ist klar und deutlich. Das Bundesverfassungsgericht
entschied fünf Tage vor Beginn des NSU-Prozesses, dass das
Oberlandesgericht München türkische Medien als Beobachter zulassen
muss. Erst Karlsruhe verschafft all jenen Genugtuung, die sich in den
vergangenen Wochen zu Recht dafür eingesetzt hatten. Die Forderungen
türkischer und deutscher Politiker, Journalisten, Juristen und
anderer waren abgeprallt an einem Gericht, das unbeirrbar eine
nachträgliche Änderung des Vergabeverfahrens der Presseplätze für
nicht mehr möglich erklärte. Der Spruch der Verfassungsrichter
beweist, dass das deutsche Rechtssystem funktioniert. Den bereits
eingetretenen Ansehensverlust der bayerischen Justiz im In- und
Ausland wird er jedoch nicht mehr ausgleichen können. Acht der zehn
Mordopfer hatten türkische Wurzeln. Immer unerträglicher wurde die
Vorstellung, türkischen Medien bliebe der Zugang zum Prozesssaal
verwehrt. Zu immens waren die Zweifel an der Darstellung des Münchner
Senats, alles sei fair und einwandfrei zugegangen. In der Karlsruher
Verhandlung wurde jedoch offenbar, dass es zu Fehlern gekommen war.
Dafür musste sich der Münchner Vorsitzende Richter Manfred Götzl
rechtfertigen und nahm dabei selbst Schaden. Zur Strafe trug ihm das
Verfassungsgericht die Nachbesserung der Sitzplatzvergabe auf. Am
besten wäre es, wenn sie neu ausgeschrieben werden würde.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218
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