Flosbach/Brinkhaus: Koalition nimmt Fondsmanager an die kurze Leine
Geschrieben am 24-04-2013 |
Berlin (ots) - Die unionsgeführte Mehrheit hat am heutigen
Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur
Regulierung alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz)
beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige
Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
"Das Gesetz gehört zu den zentralen Bausteinen bei der
Verschärfung der Finanzmarktregulierung. Es erweitert insbesondere
den Aufsichts- und Regulierungsrahmen im Bereich des Grauen
Kapitalmarktes, das heißt der bisher nur wenig oder nicht
regulierten, aber auch nicht verbotenen Finanzprodukte.
Hedgefonds und ihre Manager werden künftig EU-weit einem strengen
Aufsichtsregime unterworfen sein. Das Gesetz reiht sich damit in eine
Reihe von 30 Gesetzesinitiativen ein, die diese Koalition im Bereich
der Finanzmarktregulierung auf den Weg gebracht hat. Unserem Ziel,
dass kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzprodukt
unreguliert bleiben soll, kommen wir dadurch ein ganzes Stück näher."
Hintergrund:
Mit dem Gesetzentwurf wird die Richtlinie über Verwalter
alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) umgesetzt und ein
Kapitalanlagegesetzbuch als ein in sich geschlossenes Regelwerk für
alle Investmentfonds und ihre Manager geschaffen.
Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 16./17. Mai
2013 vorgesehen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni 2013 mit dem
Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht
zustimmungspflichtig.
Neben offenen Immobilienfonds und Hedgefonds werden beispielsweise
auch Private Equity Fonds als alternative Investmentfonds der
Finanzaufsicht unterstehen. Das Gesetz betrifft sowohl Fonds für
Privatanleger als auch Fonds für professionelle und sogenannte
semi-professionelle Anleger. Verwalter alternativer Investmentfonds
werden einer Zulassungspflicht und einer fortlaufenden Aufsicht
unterworfen. Die Verwalter müssen u.a. ein angemessenes Risiko- und
Liquiditätsmanagement einrichten, über besondere Sachkenntnis,
Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen sowie umfangreiche
Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht erfüllen. Die
Fondsmanager erhalten einen sogenannten EU-Pass, der ihnen den
EU-weiten Vertrieb an professionelle Anleger erlaubt. Darüber hinaus
gelten für Manager von Hedgefonds besondere Transparenzpflichten, um
den Aufsichtsbehörden einen besseren Blick auf mögliche systemische
Risiken zu geben und eine Abwehr von Gefahren zu ermöglichen.
Aus Gründen des Anlegerschutzes werden im Gesetzentwurf
zusätzliche Anforderungen an Investmentfonds und ihre Verwalter
gestellt, die an Kleinanleger vertrieben werden (sog.
Publikumsfonds). Publikumsfonds werden beispielsweise
Anlagebeschränkungen unterworfen. Bei offenen Publikumsfonds werden
dabei im Wesentlichen die bisherigen Regelungen des
Investmentgesetzes übernommen.
Mit dem Gesetz wird zudem auf die Erfahrungen bei den offenen
Immobilienfonds reagiert, bei denen es in der Vergangenheit vermehrt
zu Fondsschließungen und Abwicklungen gekommen ist. Zur
Stabilisierung dieses Fondstyps werden zukünftig auch Kleinanleger
ihre Anteile nur noch höchstens einmal pro Jahr zurückgeben können.
Für bereits gehaltene Anteile von Kleinanlegern gelten
Bestandsschutzregelungen hinsichtlich der Rückgabemöglichkeiten.
Ferner sollen Hedgefonds nicht mehr für Privatanleger aufgelegt
werden dürfen und auch ausländische Hedgefonds in Deutschland nur
noch an sogenannte professionelle oder semi-professionelle Anleger
verkauft werden können. Erklärtes Ziel ist hier der Schutz von
Kleinanlegern vor besonders risikoreichen Anlagen.
Ebenso wie offene Publikumsfonds werden auch geschlossene
Publikumsfonds zum Schutz von Kleinanlegern Anlagebeschränkungen
unterworfen. So wird auch bei geschlossenen Publikumsfonds
grundsätzlich gefordert, dass sie risikogemischt investiert sein
müssen. Zur Risikobegrenzung wird die Möglichkeit der Kreditaufnahme
bei geschlossenen Publikumsfonds auf 60 Prozent beschränkt. Durch die
umfassende Regulierung von geschlossenen Fonds und ihren Managern
wird der graue Kapitalmarkt weiter verengt.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
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