Nüßlein: Baurecht wird mit Augenmaß verbessert
Geschrieben am 25-04-2013 |
Berlin (ots) - Heute wird die Novellierung des Baugesetzbuchs vom
Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beraten. Hierzu erklärt der
wirtschafts- und baupolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
"Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Innenentwicklung
von Städten und Gemeinden zu stärken. Mit der Novellierung des
Baurechts, die wir heute beschließen werden, wird diesem Ziel voll
und ganz gerecht. Dabei verbessern wir das Baurecht mit Augenmaß. Die
Landwirtschaft gehört zu den tragenden Säulen im ländlichen Raum.
Deshalb ist es der CSU-Landesgruppe ein wichtiges Anliegen, dass die
Entwicklungsmöglichkeiten unserer Landwirte nicht beeinträchtigt
werden. Mit Blick auf die gewerbliche Tierhaltung war es uns wichtig,
einen Kompromiss zu finden, der die Belange der betroffenen Betriebe
und der Kommunen ausgewogen berücksichtigt. Das ist uns gelungen.
Künftig ist der Bau solcher Anlagen nicht mehr privilegiert, wenn die
Pflicht zur Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz greift.
Bauvorhaben zur gewerblichen Tierhaltung sind bei Einigung mit der
Kommune weiterhin möglich, in diesen Fällen muss aber ein
Bebauungsplan aufgestellt werden. Vorhaben der Landwirtschaft sind
davon nicht betroffen. Mit dem Gesetz sorgen wir zudem für eine
Flexibilisierung bei der Stromeinspeisung von Biogasanlagen. Das ist
gerade mit Blick auf die Energiewende ein gutes Ergebnis. Biomasse
ist bereits jetzt speicherbar, dezentral und vielseitig nutzbar: als
Wärme-, Strom- und Kraftstofflieferant. Zudem ist Biomasse in der
Lage, fossile Energieträger teilweise zu ersetzen und zum Ausgleich
der schwankenden Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien
beizutragen. Die neue Regelung schafft die Voraussetzungen dafür,
dass dies effektiver als bisher möglich ist. Der CSU-Landesgruppe ist
es wichtig, dass der Bevölkerung - gerade auch in den ländlichen
Räumen - eine qualifizierte Nahversorgung zur Verfügung steht.
Deshalb werden wir heute einen Entschließungsantrag verabschieden,
mit dem wir der Bundesregierung den Auftrag erteilen, zu überprüfen,
ob die derzeit für die Errichtung großflächiger Einzelhandelsbetriebe
im Baurecht geltenden Vorschriften mit diesem Ziel in Einklang steht
oder ob es diesbezüglich Anpassungsbedarf gibt."
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de
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