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Westfalenpost: Keine Überraschung Kommentar zum BAG-Urteil über Kirchensonderrechte von Andreas Thiemann

Geschrieben am 25-04-2013

Hagen (ots) - Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur
Mitarbeiterkündigung nach einem Kirchenaustritt kann nicht wirklich
überraschen. Die Richter folgten lediglich der verfassungsrechtlichen
Vorgabe, die den Kirchen nun einmal Sonderrechte im Umgang mit ihren
Mitarbeitern einräumt. Erst eine hoheitliche Verfassungsänderung
könnte hier zu anderen Urteilen führen. Abgesehen von der
juristischen Logik gibt es aber auch sehr gute andere Argumente, die
die Mitarbeiter-Kündigung nachvollziehbar erscheinen lassen. Im
vorliegenden Fall war der Sozialarbeiter im Dienst der Caritas nach
eigenem Bekunden "aus Gewissensgründen" nicht mehr mit der
katholischen Kirche einverstanden; daher trat er aus der Kirche aus.
Seinen Arbeitsplatz in eben diesem Kirchenkonstrukt mochte er
allerdings nicht aufgeben - hier griffen offenbar seine
Gewissensbisse nicht so radikal. Die CDU-Landtagsfraktion hat just in
diesem Zusammenhang einen Antrag in Düsseldorf eingebracht, um den
besonderen Wert und die besondere Stellung der Kirchen in unserer
Gesellschaft noch einmal zu betonen und damit zu stärken. Dabei wird
auch herausgestellt und anerkannt, dass die beiden christlichen
Kirchen eben keine beliebigen Arbeitgeber innerhalb unserer
Gesellschaft sind, sondern ihren (auch beruflichen) Dienst am
Nächsten unmittelbar im christlichen Werte-Kontext verankert sehen.
Mitarbeiter, die diese Überzeugung nicht teilen und mittragen, können
umgekehrt folgerichtig auch als untragbar angesehen werden. Niemand
muss in diesem Lande im Dienst der Kirchen arbeiten. Tut er es aber,
muss er sich auch an ihre besonderen Regeln halten.



Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160


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