Mitteldeutsche Zeitung: zur Netzneutralität
Geschrieben am 26-04-2013 |
Halle (ots) - Wird hier das elementare Grundrecht der
Internetwelt verletzt, die Netzneutralität? Sie fordert,
dass die Herren der Netze die Daten von Internetdiensten so
schnell wie möglich zum Nutzer bringen, ohne einen Anbieter zu
diskriminieren. Doch Entertain ist ein Zwitterwesen. Das macht die
Sache kompliziert: Es wird vor allem das gute alte Fernsehen mit
ARD und ZDF, RTL und Sat.1 verbreitet. Hier gibt es keinen Verstoß
gegen die Netzneutralität. Denn es handelt sich um keinen
Onlinedienst. Internettechnik wird lediglich als Transportmittel
für TV-Signale genutzt, die auch über das Kabelnetz oder via
Satellit verbreitet werden. Zugleich gehört zu Entertain jedoch
ein Videodienst zum Herunterladen von Filmen. Werden hier die
Daten nicht auf das Kontingent angerechnet, ist das nicht mehr
vereinbar mit dem Gebot der Netzneutralität, denn damit würden
iTunes von Apple oder ähnlichen Plattformen diskriminiert, für
die die T-Datenuhr künftig ticken soll.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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