Hagen (ots) - Von Wilfried Goebels
Düsseldorf. Nach den
massiven Protesten der Wirte verschärfen auch die Schützenvereine in
NRW ihren Widerstand gegen das scharfe Nichtraucherschutzgesetz. Mit
einer Volksinitiative wollen die Schützenvereine erreichen, dass in
Festzelten wieder geraucht werden darf, berichtet dike in Hagen
erscheinende WESTFALENPOWST in ihrer heutigen Ausgabe.
Mit der
Sammlung von 66 000 Unterschriften soll der Landtag gezwungen werden,
erneut über die am 1. Mai in Kraft getretene Änderung des
Nichtraucherschutzgesetzes zu beraten. Der Rheinische und der
Westfälische Schützenbund fordern, dass die bisherige
Ausnahmeregelung für Traditionsveranstaltungen weiter gilt, weil
sonst vielen Schützenfesten das Aus drohe. Durch das Rauchverbot
könnten demnächst so viele Bürger zu Hause bleiben, dass sich die
Durchführung eines Schützenfestes nicht mehr rechne. Auch
Festzeltverleiher, die nicht mehr genügend Einnahmen machten, stiegen
dann aus. Außerdem fürchten ehrenamtliche Vereinspräsidenten, bei
Verstößen von Gästen gegen das Rauchverbot persönlich mit Bußgeldern
bestraft zu werden.
Mit der Streichung der Ausnahmeregelungen
auch für Festzelte will die rot-grüne Landesregierung für
Rechtssicherheit und einen verbesserten Schutz der Nichtraucher
sorgen. Die Gesetzesänderung entspricht nach Angaben des
NRW-Gesundheitsministeriums auch Forderungen der kommunalen
Ordnungsämter nach eindeutigen Bestimmungen, um die Einhaltung des
Gesetzes leichter überprüfen zu können.
Trägt sich mindestens
jeder 200. wahlberechtigte NRW-Bürger in die Unterschriftenlisten
ein, muss der Landtag die Initiatoren der Volksinitiative anhören und
über deren Anliegen entscheiden. Bei einer Ablehnung folgt anders als
nach einem Volksbegehren aber kein Volksentscheid.
Der
Landesgeschäftsführer der Initiative "Mehr Demokratie", Alexander
Trennheuser, fordert eine Vereinfachung der Sammelvorschriften. So
sollten Unterschriftenlisten auch im Internet zum Herunterladen
genutzt werden können. "Außerdem sollte eine Volksinitiative nach
Ablehnung durch den Landtag zu einem Antrag auf Durchführung eines
Volksbegehrens umgewandelt werden können", verlangte Trennheuser. SPD
und Grüne hatten das noch im vergangenen Jahr in ihrem
Koalitionsvertrag vereinbart.
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