Automatenwirtschaft weist Forderungen des Städtetages erneut zurück
Ziel bleibt Kooperation statt Prohibition
Geschrieben am 24-06-2013 |
Berlin (ots) - Die Deutsche Automatenwirtschaft weist erneut die
Forderungen des Präsidenten des Deutschen Städtetages, Nürnbergs OB
Maly, nach weiteren rechtlichen Beschränkungen des gewerblichen
Automatenspiels scharf zurück. "Herr Maly beklagt eine
´Verschandelung der Städte durch Spielhallen und weist die
Verantwortung dafür der Automatenwirtschaft zu: Er zeigt dabei mit
dem Finger auf die Wirtschaft, anstatt sich ehrlicherweise zur
eigenen Verantwortlichkeit zu bekennen, so der Sprecher der
Automatenwirtschaftsverbände, Dirk Lamprecht. "Auch durch
gebetsmühlenartige Wiederholung ändert sich der eigentliche
Sachverhalt nicht: Der Präsident des Deutschen Städtetages beklagt
einen baulichen Zustand in den Kommunen, den diese durch Anwendung
der seit 23 Jahren geltenden Baunutzungsverordnung und anderer
Vorschriften längst hätten wirkungsvoll regeln können. Dies ist weder
'extrem schwierig' noch neu," so Dirk Lamprecht weiter. "Es entsteht
der Eindruck, die Kommunen seien der Ansiedlung von
Vergnügungsstätten hilflos ausgeliefert - dabei erteilen die Kommunen
selbst die entsprechenden Gewerbeerlaubnisse und Baugenehmigungen -
und nicht der Spielhallenbetreiber."
Wer eine Ausbreitung von Spielangeboten, wie Herr Maly, beklagt,
muss sich als kommunaler Verantwortungsträger z.B. in der Nürnberger
Südstadt fragen lassen, wie es zu den dortigen Zuständen kommen
konnte, wo dubiose Sportwettläden, umfunktionierte erlaubnisfreie
Gaststätten (sog. "Cafe-Casinos") und Kulturvereine offensichtlich
ohne Einschreiten der Vollzugsbehörden ganz offen oder in
Hinterzimmern ihren grauen oder schwarzen Geschäften nachgehen
können. Vom städtebaulichen Gesamteindruck ganz zu schweigen. Die in
den Verbänden der Automatenwirtschaft zusammengeschlossenen
Unternehmen wehren sich als Ausbildungsbetriebe, die sich an Recht
und Gesetz halten, dagegen als Prügelknaben missbraucht zu werden, um
ordnungspolitisches und stadtplanerisches Versagen zu bemänteln.
Mit seiner Forderung, Geldspielgeräte auch in konzessionierten
Gaststätten komplett abzuschaffen, diffamiert der Präsident des
Deutschen Städtetages die Gastwirte. Mit seiner Verbotsforderung
wirft er nämlich den Gastwirten vor, dass sie sich beim Betrieb von
Geldspielgeräten nicht an das Jugendschutzgesetz halten. Dieser
Vorwurf geht an der Realität völlig vorbei. "Ein Blick ins Internet
zeigt, wo an der Steuer und den Jugendschutzgesetzen vorbei gespielt
werden wird, wenn die Forderung von OB Maly Realität würde. Denn von
Spielerschutz, den der Städtetag fordert, ist im Internet keine
Rede." Die im Entwurf der Spielverordnung vorgesehene zusätzliche
Zugangsschwelle durch eine Spielerkarte erleichtert die wirksame
Alterskontrolle durch den Gastwirt und verbessert den Jugendschutz.
Prohibition hat übrigens noch nie geholfen.
Lamprecht weiter: "Auch bei seinen Berechnungen der in Deutschland
aufgestellten Spielgerätezahl geht der Städtetag wider besseres
Wissen fehl: Denn 2006 wurden im Zuge der novellierten
Spielverordnung über 80.000 (!) Spielgeräte, die mit
Weiterspielmarken statt Bargeld betrieben wurden, ersatzlos abgebaut,
um Missbrauch zu vermeiden. Diese Geräte wurden nach und nach in den
Folgejahren durch zugelassene Geldgewinnspielgeräte kompensiert. Die
Menge der heute in Deutschland betriebenen Geldspielgeräte entspricht
etwa dem Stand von 2005.
Auch entspricht Malys Aussage, Hartz-IV-Empfänger verspielten
ihren Regelsatz in nur einer Stunde am Automaten nicht den Tatsachen:
gemäß § 33c der Gewerbeordnung in Verbindung mit §§ 11 ff. der
Spielverordnung, beträgt die Summe der möglichen Verluste (Einsätze
abzüglich Gewinne) im Verlauf einer Stunde durchschnittlich EUR
33,--, maximal 80,- EUR und in der Praxis EUR 10,89. Dies ist in § 13
der Spielverordnung klar geregelt.
Die Zahl der pathologisch Spielenden liegt bundesweit seit Jahren
unverändert zwischen 0,19 und 0,56 % der erwachsenen Bevölkerung -
ganz unabhängig davon wie sich die Spielangebote verändern. Nur
zwischen 30 und 50 Prozent entfallen davon auf das gewerbliche
Geldspiel. Die Behauptung, dass Spielsucht weiter um sich greife,
entbehrt damit jeglicher statistisch abgesicherten Grundlage. Richtig
ist, dass sich die Zahl der wegen ihrer Spielprobleme Ratsuchenden in
Hilfseinrichtungen vergrößert hat. Auch wenn dies nur knapp 7.900
Personen waren, die ca. 0,1 Prozent unserer Spielkunden in
Deutschland ausmachen, sehen wir die Steigerung der
Beratungsnachfrage als einen Erfolg unserer Aufklärungs- und
Informationskampagne an.
Die Automatenwirtschaft schult ihr Personal seit geraumer Zeit in
der Früherkennung und Vermeidung von pathologischem Spielverhalten.
Allein seit den letzten beiden Jahren haben mehr als 6.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewerblicher Spielstätten
entsprechende Schulungen durchlaufen. Flankierend kommen Alters- und
Zutrittsbeschränkungen hinzu. Der vom Gesetzgeber erwünschte Effekt,
Betroffene frühzeitiger in Hilfesystem zu leiten, schlägt sich
deswegen erfreulicherweise auch in der steigenden Zahl der Nachfragen
in den Beratungseinrichtungen nieder.
Die Branche hat den gesellschaftspolitischen Auftrag verstanden,
das Bedürfnis nach Zufallsspielen in geordnete und sichere Bahnen zu
kanalisieren und hat entsprechend enorme Anstrengungen zur
Selbstregulierung und zur weiteren Verbesserung des Spielerschutzes
unternommen, die sichtbar sozial erwünschte Früchte tragen. "Darauf
können wir zu Recht stolz sein", so Dirk Lamprecht, "und müssen uns
nicht mit fadenscheinigen Behauptungen verunglimpfen und damit ins
gesellschaftliche Abseits stellen lassen." Vielmehr sei die Deutsche
Automatenwirtschaft bereit, in enger Kooperation mit den
Kommunalverwaltungen für eine sozialverträgliche Integration von
Spielangeboten in den städtischen Alltag zu sorgen.
Pressekontakt:
Dirk Lamprecht, Tel.: 030 24087760
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