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Rechtliche Fallstricke für Webseitenbetreiber / Blogger im Paragrafendschungel

Geschrieben am 17-10-2013

Hannover (ots) - Blogger und Webseitenbetreiber laufen Gefahr, in
die Mühlen der Justiz zu geraten. Viele unterliegen unwissend dem
Presserecht und einer besonderen Sorgfaltspflicht. In einem
Gerichtsurteil ist ein Blogger bereits wegen eines Zitats
verpflichtet worden, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen,
schreibt c't Webdesign, ein Sonderheft, das am 21. Oktober in den
Handel kommt.

Die juristische Einordnung von Blog-Einträgen ist heiß umstritten,
eine klare Gesetzeslage oder Rechtsprechung ist nicht in Sicht. Im
konkreten Fall hatte ein Blogger einen Zeitungsartikel zitiert,
dessen Original kurz nach Veröffentlichung aus dem Netz genommen
werden musste, weil das im Artikel genannte Unternehmen eine
einstweilige Verfügung gegen die zitierte Zeitung erwirkt hatte. Der
Blogger nahm den Eintrag vom Netz, weigerte sich aber, eine
Unterlassungserklärung abzugeben, wozu ihn das OLG München letztlich
verurteilte.

Vorsicht gilt grundsätzlich bei zitierten Tatsachenbehauptungen.
Ist dem Blogger bekannt, dass sie nicht stimmen, sollte er sich
deutlich und ausreichend vom Inhalt distanzieren, rät das c't special
Webdesign. Über Gegendarstellungs- und Berichtigungsanspruch hinaus
kann ein Betroffener unter Umständen auch Zahlungsansprüche geltend
machen, etwa als Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

Betreibt ein Blogger auch ein Forum, kommen noch ganz andere
Fallstricke hinzu: Offensichtlich strafrechtlich relevante Einträge
sollte er sofort löschen. Sogenannten Trollen, die destruktiv und
penetrant konstruktive Diskussionen stören, kann man mit passender
Software zu Leibe rücken. Für die beliebte Blog-Software WordPress
etwa gibt es Erweiterungen, die anhand einer Liste verdächtiger
Wörter, IP-Adressen oder Namen die Forenfunktion für einzelne Leser
ausblenden. Die c't-Redaktion hat mit CommentCaVa ein eigenes Tool
entwickelt, das die Kommentarfunktion verzögert, damit die Besucher
den Blog-Eintrag möglichst erst mal in Ruhe lesen. Es findet sich
neben vielen anderen Programmen auf der Heft-DVD, das dem c't special
Webdesign beiliegt.

Aktuelles Titelbild: http://www.heise-medien.de/imgs/74/1/0/9/4/0/
9/8/special0513-646f85227e998d7d.jpeg

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www.heise-medien.de/presse im Internet abgerufen werden. Heise auf
Facebook: ww.facebook.com/heisemedien



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Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Heise Medien Gruppe
Anja Reupke
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 [0] 511 5352-344
anja.reupke@heise-medien.de


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