Lebensmittelpolitik im Koalitionsvertrag mit Licht und Schatten
Geschrieben am 27-11-2013 |
Berlin (ots) - Mit Blick auf den heute vorgestellten
Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD hält es der Bund für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) zunächst für
positiv, dass damit nach langen und zähen Verhandlungen die Basis für
eine stabile Bundesregierung in den kommenden vier Jahren gelegt
wird. Auch lassen die Vereinbarungen im Bereich der
Verbraucherschutzpolitik in weiten Teilen zumindest das Bemühen
erkennen, berechtigten Interessen der Unternehmen bei der
Formulierung der Politikziele Rechnung zu tragen. So begrüßt der BLL,
dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auch weiterhin mündig und
selbstbestimmt über die Auswahl ihrer Lebensmittel entscheiden sollen
und auf lenkende Eingriffe in das Produktangebot und in die
Produktvermarktung verzichtet wird. "Zu Recht wird der
Lebensmittelbereich im Koalitionsvertrag nicht zu den Märkten
gezählt, in denen ein Defizit an Schutz und Vorsorge durch den Staat
existiert. So ist dieser schon heute einer der am dichtesten
regulierten Märkte in der Europäischen Union, in dem nicht mehr
rechtliche Vorschriften notwendig sind, sondern in erster Linie eine
Stärkung der Verbraucherbildung", erklärt Hauptgeschäftsführer
Christoph Minhoff.
Im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Änderung
des Verbraucherinformationsgesetzes und der Namensveröffentlichungen
von Unternehmen im Internet muss der ausdrücklich betonte Aspekt der
Rechtssicherheit im Vordergrund stehen. Dies setzt angesichts der
hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen insbesondere voraus, dass
die verfassungsmäßigen Rechte der betroffenen Unternehmen gewahrt
werden, um keine Vorverurteilungen und damit nicht mehr
korrigierbaren Schäden zu verursachen. Problematisch aus Sicht der
Lebensmittelwirtschaft ist dagegen die völlig undifferenzierte
Forderung nach einer verpflichtenden Kennzeichnung von Herkunft und
Produktionsort bei sämtlichen Lebensmitteln. "Die Koalitionspartner
gehen damit weit über die bereits im europäischen Kennzeichnungsrecht
vereinbarten und richtigerweise an das Ergebnis von konkreten
Folgeabschätzungen geknüpften Regelungen hinaus und lassen in dieser
Pauschalität Aspekte der Machbarkeit und der Kostenfolgen, gerade für
kleine und mittlere Unternehmen völlig außer Acht. Eine realistische
Kosten-Nutzen-Analyse der Auswirkungen auf diese Unternehmen sollte
daher einer Umsetzung der Pauschalforderung zwingend vorausgehen",
mahnt Minhoff. Mit rund fünf Millionen Beschäftigten in 755.100
Betrieben stellt die vielfach mittelständisch geprägte
Lebensmittelwirtschaft einen der bedeutendsten Wirtschaftszweige in
Deutschland dar und beschäftigt rund zwölf Prozent aller hier
Erwerbstätigen.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) Der
BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm
gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten
Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und
angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Christoph Minhoff
Hauptgeschäftsführer
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-135, Fax: +49 30 206143-235
E-Mail: cminhoff@bll.de, Internet: www.bll.de
BLL-Öffentlichkeitsarbeit
Manon Struck-Pacyna
Tel.: +49 30 206143-127, Fax: +49 30 206143-227
E-Mail: presse@bll.de, Internet: www.bll.de
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