EU belegt chinesische Solarmodule mit Zoll- und Mindestpreisauflagen
Geschrieben am 02-12-2013 |
Brüssel (ots) -
Europäische Solarhersteller begrüßen Zölle gegen chinesisches
Dumping
Mit einer Kombination aus Antidumpingzöllen und
Mindestimportpreisen geht die EU von nun an bis Ende 2015 gegen
Solarimporte aus China vor. Dies haben heute die EU-Mitgliedstaaten
auf Vorschlag der Europäischen Kommission beschlossen. Damit soll
staatlich finanziertem Dumping aus China Einhalt geboten werden.
Die Maßnahmen gehen auf eine Antidumpingbeschwerde der
europäischen Solarherstellerinitiative EU ProSun zurück. Milan
Nitzschke, Präsident von EU ProSun: "Endlich hat sich die EU
durchgerungen gegen chinesisches Dumping vorzugehen. Die Zölle von
rund 48 Prozent kompensieren nur ansatzweise das, was der chinesische
Staat investiert, um europäische und andere nicht-chinesische
Solarhersteller aus dem Solarmarkt zu verdrängen. Das ist eine
Auseinandersetzung Planwirtschaft gegen Marktwirtschaft. Ohne solche
Zollmaßnahmen wären marktwirtschaftliche Unternehmen Chinas
Staatswirtschaft schutzlos ausgeliefert."
In den vergangenen Jahren hat China entsprechend dem
Fünf-Jahres-Plan riesige Überkapazitäten zur Herstellung von
Solarmodulen aufgebaut. Diese künstlich geschaffenen Kapazitäten
betragen heute das Doppelte der weltweiten Solarnachfrage. Dies
drückt die Preise so weit, dass kein marktwirtschaftliches
Unternehmen mehr Gewinne machen kann und ein Solarhersteller nach dem
anderen in Europa, aber auch in den USA, Südkorea und anderen
Ländern, schließen musste. Auf diese Weise hat China sich einen
Anteil von über 80 Prozent auf dem europäischen und dem Weltmarkt
gesichert. "Die Zollmaßnahmen jetzt sind der erste Lichtblick für
europäische Unternehmen, mit ihren qualitativ hochwertigeren
Produkten wieder in den Markt zu kommen", so Nitzschke.
Kritisch sieht EU ProSun dagegen die festgesetzten Mindestpreise
für chinesische Solarimporte. "Die mit China vereinbarten
Mindestpreise sind immer noch zu niedrig. Sie sind nach wie vor
geringer als die wahren Kosten der Solarherstellung in China", so
Nitzschke. In einer bilateralen Vereinbarung haben die Europäische
Kommission und chinesische Unternehmen geregelt, dass Solarmodule zu
einem Preis von 56 Eurocent pro Watt vom Zoll freigestellt sind.
Europäische Solarunternehmen haben gegen diese Vereinbarung Klage vor
dem Europäischen Gericht eingereicht. Nitzschke: "Wir erwarten, dass
das Europäische Gericht die Mindestpreisregelung zu gegebener Zeit
für nichtig erklären wird. Dann gelten die Zölle für alle
Solarimporte aus China. Erst damit werden wir in Europa wieder einen
freien Solarmarkt, ganz frei von staatlichen Exportsubventionen und
Dumping, haben."
Zu einem Ende der Mindestpreisregelung kann es auch kommen, wenn
chinesische Unternehmen gegen die Preisauflagen verstoßen, also
unterhalb 56 Eurocent pro Watt ab Werk in China beziehungsweise 60
Eurocent pro Watt Verkaufspreis ab innerhalb der EU verkaufen. Ein
solcher Bruch der Mindestpreisvereinbarung würde unmittelbar zu einer
Zollpflicht für die Produkte des entsprechenden Herstellers führen.
Bei besonders schweren oder zahlreichen Verstößen auch zum Wegfall
der gesamten Mindestpreisregelung und damit zur uneingeschränkten
Zollwirkung.
Pressekontakt:
E-Mail: info@prosun.org
Web: www.prosun.org
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