VKU zum EEG-Beihilfeverfahren / "EEG muss wettbewerblicher ausgestaltet werden"
Geschrieben am 18-12-2013 |
Berlin (ots) - Die EU-Kommission hat ein heute Verfahren zur
Überprüfung der Ausnahmen für energieintensive Unternehmen durch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeleitet. Aus Sicht des
Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) treffen die Diskussionen den
Kern der Problematik. "Dass das EEG reformiert werden muss, steht
außer Frage. Auch über die Richtung sind sich die meisten
Marktteilnehmer einig: Wir brauchen mehr Wettbewerb", so
Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
"Die Prüfung des EEG durch die Europäische Kommission macht den
Handlungsbedarf umso deutlicher." Die in den letzten Jahren massiv
ausgeweitete Befreiung von Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage
hält der VKU nicht nur wegen beihilferechtlicher Fragen für
problematisch, sondern auch aufgrund der finanziellen
Lastenverteilung zwischen Industrie und Privatkunden, und das gleich
in zweifacher Hinsicht: Durch die derzeitigen Sonderregelungen, die
weit über den Kreis der energieintensiven Unternehmen, die im
internationalen Wettbewerb stehen, hinaus gehen, steigt die Höhe der
EEG-Umlage, die die übrigen Stromabnehmer zu entrichten haben,
zusätzlich. Durch diese Erhöhung verbreitert sich die
Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, was den Strompreis noch
einmal steigen lässt. Viele Unternehmen können die Mehrwertsteuer
zwar absetzen, Privatkunden jedoch nicht. Reck: "Die Energiewende ist
ein Gemeinschaftswerk und muss auf viele Schultern verteilt werden.
Es kann nicht sein, dass Privatkunden die Kosten für die
industriepolitischen Ziele der Bundesregierung zahlen und
gleichzeitig der Staat Mehreinnahmen durch die Befreiung vom EEG
generiert." Aus Sicht des VKU muss das EEG so schnell wie möglich
reformiert werden. "Wir stehen nach wie vor zum Ausbau der
erneuerbaren Energien. Allerdings muss dieser geordneter und
integriert in ein Gesamtkonzept erfolgen", so Reck.
Der VKU hat Anfang März 2013 ein Gutachten zur Ausgestaltung eines
neuen Energiemarkts vorgestellt, das detaillierte Vorschläge für die
EEG-Reform enthält. Dieses Modell ist wettbewerblich ausgestaltet und
soll für mehr Kosteneffizienz im Bereich der
Erneuerbaren-Energien-Förderung sorgen.
Hintergrund zum EEG-Reformvorschlag des VKU:
Um die Förderkosten zu begrenzen, schlägt der Verband kommunaler
Unternehmen (VKU) ein Modell vor, in dem die Fördermittel künftig im
Rahmen einer Ausschreibung als Investitionskostenzuschuss vergeben
werden. Der Staat fördert eine von ihm definierte bestimmte Menge an
EE-Kapazitäten über ein spezielles Auktionsverfahren, aufgeschlüsselt
nach Technologien und - wenn politisch gewünscht - Regionen. In
dieser Auktion geben die Bewerber jeweils an, zu welchem Förderbetrag
sie eine bestimmte Menge an EE-Kapazität errichten und betreiben
würden. Zum Zuge kommen die Projekte, die in der Summe die
ausgeschriebenen Kapazitäten zu den geringsten Förderkosten
bereitstellen können. Für ihr Angebot an den Auktionator
berücksichtigen die Investoren die voraussichtlichen Erlöse, die sie
durch den Verkauf des EE-Stroms am Strommarkt (Energy-Only-Markt,
EOM) über die Abschreibungsdauer erzielen werden. Anders als im
jetzigen EEG wird also die Errichtung der Anlage, nicht aber die
Stromerzeugung aus dieser Anlage gefördert. Die Förderung wird als
Investitionskostenzuschuss gewährt, der vom Investor über die
Abschreibungsdauer der Anlage gestreckt wird. Damit besteht auch ein
Anreiz, die Anlage in Betrieb zu halten.
Auch ist vorgesehen, dass zukünftig der Strom aus erneuerbaren
Energien wie jeder andere Strom direkt vermarktet wird.
Anlagenbetreiber, die den Aufwand für die Vermarktung des Stroms
vermeiden wollen, können diese Aufgabe auch durch externe
Dienstleister übernehmen lassen. Durch die obligatorische Vermarktung
des aus EE-Anlagen erzeugten Stroms am EOM erfolgt eine Markt- und
Systemintegration der EE. Die EE übernehmen somit auch Verantwortung
für das Gesamtsystem und der Weg hin zu einer annähernden
Vollversorgung durch EE würde geebnet.
Mehr Informationen finden Sie hier: www.vku.de/emd
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
Pressekontakt:
Geschäftsführer Kommunikation: Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
Fax: +49 30 58580-107
carsten.wagner@vku.de
Pressesprecher: Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
Fax: +49 30 58580-107
luig@vku.de
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Mobil: +49 170 8580-227
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mader@vku.de
Verband kommunaler Unternehmen e.V.
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10115 Berlin
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