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EU-Kommission bestätigt: E-Privacy-Richtlinie in Deutschland durch Telemediengesetz umgesetzt

Geschrieben am 11-02-2014

Düsseldorf/ Brüssel (ots) - Die Europäische Kommission hat auf
Anfrage des BVDW bestätigt, dass die derzeitigen deutschen
Datenschutzstandards der von der Europäischen Union verabschiedeten
E-Privacy-Richtlinie entsprechen. Damit schafft die Europäische
Kommission endgültig Klarheit in Sachen Cookie-Opt-In: Das
Telemediengesetz (TMG) und damit die Möglichkeit zur Nutzung von
Cookies mit pseudonymen Profilen verbunden mit einem
Widerspruchsrecht bleiben uneingeschränkt gültig.

"Die Bestätigung, dass das Telemediengesetz dem Regelungsanspruch
der E-Privacy Richtlinie genügt, ist eine wichtige Klarstellung für
die Digitale Wirtschaft in Deutschland und schafft Rechtssicherheit",
erklärt Matthias Ehrlich, Präsident Bundesverband Digitale Wirtschaft
(BVDW) e.V. "Pseudonymisierung ermöglicht in vielen Situationen
differenzierte praxisnahe Lösungen und sichert gleichzeitig den
sparsamen Umgang mit Daten. Mit dieser Mitteilung kräftigt die
Europäische Kommission die stark KMU-geprägte Digitale Wirtschaft mit
ihrer Vielzahl technischer Dienstleistungsunternehmen. Gleichzeitig
werden auch die Nutzer gestärkt, da mit der Pseudonymisierung ein
echter 'privacy by design'-Ansatz in Deutschland etabliert ist", so
Ehrlich weiter. Für Unternehmen, die auf die Pseudonymisierung
verzichten wollen, gilt schon heute die Verpflichtung, eine explizite
Einwilligung der Nutzer einzuholen.

Mit der Klarstellung wird auch die europaweite Selbstregulierung
für nutzungsbasierte Online-Werbung, in Deutschland vertreten durch
den Deutschen Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW), substanziell
untermauert.

Der BVDW engagiert sich auch in Brüssel dafür, dass der deutsche
Ansatz im Zuge der weiteren Diskussion über eine einheitliche
europäische Datenschutzgrundverordnung rechtlich fest verankert wird.

Über den BVDW

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die zentrale
Interessenvertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle
betreiben und im Bereich der digitalen Wertschöpfung tätig sind. Mit
Mitgliedsunternehmen aus unterschiedlichsten Segmenten der
Internetindustrie ist der BVDW interdisziplinär verankert und hat
damit einen ganzheitlichen Blick auf die Themen der digitalen
Wirtschaft. Der BVDW hat es sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und
Nutzen digitaler Angebote - Inhalte, Dienste und Technologien -
transparent zu machen und so deren Einsatz in der Gesamtwirtschaft,
Gesellschaft und Administration zu fördern. Außerdem ist der Verband
kompetenter Ansprechpartner zu aktuellen Themen und Entwicklungen der
Digitalbranche in Deutschland und liefert mit Zahlen, Daten und
Fakten wichtige Orientierung zu einem der zentralen Zukunftsfelder
der deutschen Wirtschaft. Im ständigen Dialog mit Politik,
Öffentlichkeit und anderen, nationalen und internationalen
Interessengruppen, unterstützt der BVDW ergebnisorientiert, praxisnah
und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche. Fußend auf den
Säulen Marktentwicklung, Marktaufklärung und Marktregulierung bündelt
der BVDW führendes Digital-Know-How, um damit eine positive
Entwicklung der führenden Wachstumsbranche der deutschen Wirtschaft
nachhaltig mitzugestalten. Gleichzeitig sorgt der BVDW als
Zentralorgan der digitalen Wirtschaft mit Standards und verbindlichen
Richtlinien für Branchenakteure, für Markttransparenz, und
Angebotsgüte für die Nutzerseite und die Öffentlichkeit. Wir sind das
Netz.



Kontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf
www.bvdw.org
Ansprechpartner für die Presse:
Nadja Elias, Leiterin Public Relations - Pressesprecherin
Tel: +49 (0)211 600456-25, Fax: -33
elias@bvdw.org


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