14.SGB-V Änderungsgesetz: Nicht zu Ende gedacht...
Geschrieben am 21-02-2014 |
Berlin (ots) - Trotz einiger notwendiger Verbesserungen ist das
14.SGB-V Änderungsgesetz aus Sicht des Bundesverbandes der
Pharmazeutischen Industrie (BPI) nicht zu Ende gedacht und verschiebt
drängende Probleme nur in die Zukunft. Insbesondere das auf weitere
vier Jahre beschlossene Preismoratorium birgt enormen Sprengstoff für
die Zukunft. "Wer Preise für einen Wirtschaftszweig für mehr als acht
Jahre einfriert ohne den Unternehmen zumindest einen
Inflationsausgleich zu gewähren, erzwingt Nachholeffekte nach dem
Ende eines solchen Preisstopps. Seit 2009 hat sich schon eine
inflationsbedingte Lücke von über sieben Prozent ergeben. Man stelle
sich vor, der Gesetzgeber würde für achteinhalb Jahre
Einkommensanpassungen für Arbeitnehmer in Deutschland verbieten. Wer
nachhaltige Politik betreiben will, kann so nicht handeln. Man muss
zudem bedenken, dass die Kassen derzeit auf einem Finanzpolster von
fast 30 Milliarden Euro sitzen. Diese staatlichen
Enteignungsmaßnahmen gegen die Industrie sind nicht begründbar und
rechtlich fragwürdig", sagt Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer des BPI.
Richtig war es aus Sicht des BPI, dass für Generika der
Zwangsabschlag nicht auf sieben Prozent angehoben wird. Zudem wird
immerhin für Arzneimittel unter Festbetrag eine Preisanpassung bis
maximal zum Festbetrag ermöglicht. Doch sind diese Ausnahmen
eindeutig zu kurz gesprungen: Denn für OTC-Arzneimittel, die
ausnahmsweise zu Lasten der GKV verordnet werden und Altoriginale,
gibt es keine Ausnahme von der zusätzlichen Belastung. Ebenfalls
richtig war es, den Aufruf des Bestandsmarktes zu stoppen, weil
erkennbar wurde, dass die Umsetzung nicht möglich war. Grundsätzlich
falsch aber war es, das zentrale Grundprinzip des
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) aufzugeben, die
Rabattsystematik. "Damit gibt der Gesetzgeber ein Grundprinzip der
Arzneimittelvergütung in Deutschland auf. Die unternehmerische
Preisbildung und nachgelagerte Gewährung von Rabatten zugunsten der
Kassen wird durch eine staatlich vorgegebene Preisverhandlung oder
-setzung ersetzt. Mit Marktwirtschaft hat das nichts mehr zu tun", so
Dr. Gerbsch.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de
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