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Steuererklärung 2013: Steuern sparen mit Riester- und Basis-Renten

Geschrieben am 04-03-2014

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Rechenbeispiele auf GDV.de
http://ots.de/ShmsZ
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Berlin (ots) - Niemand macht sie gerne und dennoch kann sie bares
Geld einbringen: Im Frühling füllen viele Deutsche ihre
Steuererklärung aus. Wer privat für das Alter vorsorgt, sollte das
ebenfalls tun. Denn der Staat räumt der privaten Altersvorsorge
Steuervorteile ein. Riester- und Basis-Sparer können dadurch ihre
Steuerlast vermindern. Der Versicherungsverband GDV zeigt, wie Sparer
die Steuerersparnis erhalten und wie hoch sie sein kann.

Steuern sparen mit der Riester-Rente

Der Staat fördert die Riester-Rente einerseits über die jährlichen
Zulagen und andererseits über den Sonderausgabenabzug in der
Steuererklärung. Konkret heißt das: Das Finanzamt prüft im Rahmen der
Günstigerprüfung, ob über die Zulage hinaus eine Steuerersparnis als
Sonderausgabenabzug gewährt werden kann.

Die Höhe der steuerlichen Ersparnis über den Sonderausgabenabzug
hängt unter anderem vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl
der Kinder ab. Maximal können pro Jahr 2.100 Euro abzüglich der
Zulagen steuerlich abgesetzt werden.

Was muss ich als Kunde tun, um die Steuerersparnis zu erhalten?

1. Riester-Sparer müssen gegenüber dem Anbieter ihrer
Riester-Police einwilligen, dass dieser die Höhe der Beiträge an die
Finanzverwaltung elektronisch weiterleiten darf.

2. Bei der Steuererklärung sollten Riester-Sparer die Anlage "AV"
(=Altersvorsorgebeiträge) ausfüllen. Dort können sie die in die
Riester-Rente eingezahlten Beiträge eintragen.

Steuern sparen mit der Basis-Rente (Rürup-Rente)

Der Staat fördert die Basis-Rente ausschließlich über hohe
steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Direkte Zulagen wie bei der
Riester-Rente gibt es hier nicht. Die Beiträge für die Rürup-Rente
können im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben
beim zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Bei der Steuerklärung können maximal 76 Prozent der Einzahlungen
in die Basis-Rente abgesetzt werden. Für Ledige bedeutet das, dass
sie maximal 15.200 Euro absetzen können, Verheiratete maximal 30.400
Euro.

Tipp: Beiträge zur Basis-Rente in Steuererklärung eintragen

Die in eine Basis-Rente eingezahlten Beiträge müssen in der
Steuererklärung in der "Anlage Vorsorgeaufwand" unter Punkt 7
("Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen") eingetragen
werden.



Pressekontakt:
Christian Lübke
Tel. +49 / 30 / 20 20 - 5116
Mobil: 0175/ 29 0 29 4 4
Fax +49 / 30 / 20 20 - 6116
E-Mail: c.luebke@gdv.de
www.gdv.de

Twitter: www.twitter.com/gdv_de


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