Nach Klage der Deutschen Umwelthilfe: Grundsatzurteil zur Luftqualität in München erwartet
Geschrieben am 08-04-2014 |
Berlin (ots) - DUH verklagt Freistaat Bayern wegen
Grenzwertüberschreitungen - Berufungsverhandlung am 10.4.2014 im
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Am kommenden Donnerstag (10.4.2014) verhandelt der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof in München die Klage der Deutschen Umwelthilfe
e. V. (DUH) gegen den Freistaat Bayern wegen Überschreitung der
Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid in der Landeshauptstadt.
Es ist das europaweit erste Verfahren, das sich mit der Frage
beschäftigt, in welchem Umfang Länder und Kommunen konkrete Maßnahmen
zur Einhaltung von Luftgrenzwerten ergreifen müssen. Die DUH erwartet
eine Grundsatzentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu
sauberer Luft in München.
Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde in München mit 81 µg/m3
an der Messstation Landshuter Allee auch 2013 massiv überschritten.
Nahezu alle Hauptverkehrsstraßen in der Innenstadt Münchens weisen
Überschreitungen der gesetzlich zulässigen Werte für den Schadstoff
Stickstoffdioxid auf. Die DUH fordert deshalb den für den
Luftreinhalteplan zuständigen Freistaat Bayern auf, Maßnahmen
vorzusehen, mit denen der Grenzwert so schnell wie möglich
eingehalten werden kann.
"Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Luftqualität in München
nachhaltig zu verbessern", betont Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und
Luftreinhaltung bei der DUH. "Förderprogramme für Filtertechniken,
ein Bürgerticket im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder
langfristig auch eine Untertunnelung der Landshuter Allee werden
politisch schon lange gefordert und können wesentlich zur
Schadstoffminderung beitragen. Außerdem könnte die Umweltzone auf das
gesamte Stadtgebiet ausgeweitet und eine Citymaut in der Innenstadt
eingeführt werden. Die Möglichkeiten sind zahlreich."
Der die DUH in dem Verfahren vertretende Rechtsanwalt Dr. Remo
Klinger (Geulen & Klinger, Berlin) ergänzt: "Die Grenzwerte für die
Luft gelten nun schon seit Jahren und noch immer schafft es der
Freistaat nicht, einen Luftreinhalteplan vorzulegen, der eine Aussage
dazu trifft, wann der seit 2010 geltende Grenzwert auch in München
eingehalten wird. Dies ist eklatant rechtswidrig. Wir können der
Behörde nicht vorschreiben, welche Maßnahmen sie ergreift, nur dass
sie endlich tätig wird und über die wenigen Maßnahmen hinausgeht, die
sie bisher versprochen hat, können wir sehr wohl."
Erstinstanzlich hat das Bayerische Verwaltungsgericht München der
Klage der DUH durch Urteil vom 9.10.2012 (Az. M 1 K 12.1046)
stattgegeben. Zu entscheiden ist nunmehr über die durch den Freistaat
eingelegte Berufung. Die Landeshauptstadt München ist zu dem
Verfahren beigeladen. Die öffentliche Verhandlung findet am 10.4.2014
um 9.30 Uhr im Sitzungssaal 1 des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs, Ludwigstr. 23, 80539 München statt.
Pressekontakt:
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
Tel.: 030 2400867-72, Mobil: 0151 16225862, E-Mail: saar@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger - Rechtsanwälte
Tel.: 030 8847280, Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de
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