Quo vadis, Heimrecht? / Fachtag des bpa zum geplanten Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz
Geschrieben am 16-04-2014 |
Stuttgart (ots) - Der Entwurf des Wohn-, Teilhabe- und
Pflegegesetzes (WTPG) stand im Mittelpunkt eines öffentlichen
Fachtages des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
(bpa) am 10. April 2014. Der Anlass war hochaktuell: eine Woche nach
der Anhörung, kurz vor der zweiten Lesung im Landtag lockte das Thema
über 200 Besucher in die Stadthalle Sindelfingen. Als wesentliche
Neuerung sollen trägerinitiierte ambulant betreute Wohngemeinschaften
(WGs) ermöglicht werden - ein Ziel, das vom bpa und den Referenten am
Fachtag grundsätzlich begrüßt wurde. Bezweifelt wurde jedoch, dass
die Umsetzung mit dem WTPG gelungen ist.
So konnte Prof. Dr. Thomas Klie im WTPG keine wirkliche
Innovationskraft erkennen. Wesentliche Argumente von Verbänden und
Sachverständigen seien im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt
worden. "Wenn diese Kultur des ,Verhörtwerdens' ahnen lässt, wie das
Gesetz vor Ort umgesetzt wird, ist nichts Gutes zu erwarten." Er
forderte von Politik und Aufsichtsbehörden mehr Mut: "Wir haben
keinen Anlass, einer ganzen Branche mit Misstrauen zu begegnen!" Dies
beweist im Hinblick auf Pflegeheime eine von Sven Garber vorgestellte
Studie der GMS Dr. Jung GmbH. So habe mit 72 Prozent die
überwältigende Mehrheit der Befragten den Wechsel in ein Pflegeheim
als positive Veränderung empfunden.
Vor diesem Hintergrund warf bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel die
Frage auf, ob die unterschiedlichen formalen Anforderungen an WGs und
Heime aufgrund vermeintlicher Unterschiede der "strukturellen
Abhängigkeit" gerechtfertigt sind - obwohl beide die gleiche Klientel
versorgen. "Ob nun WG oder Heim: Der Pflegebedürftige, der die
häusliche Versorgung verlässt, sucht keine strukturelle Abhängigkeit,
sondern ein verlässliches und finanzierbares Angebot", betont Herbert
Mauel. Gerade die Kosten seien für viele Pflegebedürftige ein
wichtiges Argument bei der Auswahl der Versorgungsform: "Dabei steht
die Finanzierbarkeit im direkten Zusammenhang mit formalen
Anforderungen. Insofern ist folgerichtig, dass bei WGs auf viele
ordnungsrechtliche Vorgaben verzichtet wird. Nicht folgerichtig ist
in diesem Zusammenhang, dass die formalen Anforderungen selbst für
heute uneingeschränkt zugelassene Pflegeheime immer weiter verschärft
werden, wie die überzogenen Standards der Landesheimbauverordnung
anschaulich zeigen!"
bpa e. V. - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen
(davon über 900 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung
privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der
Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater
Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen
die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und 18.900
Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei circa 19,4
Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Stefan Kraft, Landesbeauftragter, Tel.: 0711/96049-72, www.bpa.de
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