Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Internetrechte
Geschrieben am 13-05-2014 |
Bielefeld (ots) - Ja, es gibt ein Recht aufs Vergessen. Der
Europäische Gerichtshof hat einen Grundwert bestätigt, der zum
gedeihlichen Zusammenleben einer Gemeinschaft gehört. Das gilt für
die ganze Welt, die im Netz nur ein Dorf ist. Suchmaschinen sollen
künftig die Privatsphäre achten. Auf Verlangen des Betroffenen dürfen
sie nicht länger Verweise auf Webseiten mit sensiblen Daten
auflisten. Dabei geht es nicht ums finale Löschen bestimmter
Informationen, das ist technisch fast unmöglich. Es geht lediglich um
eine Einschränkung auf Antrag. Erst die Praxis wird zeigen, ob
Europas höchste Richter Google in die Schranken weisen können.
Bislang ist das nie richtig gelungen. Denn das Geschäftsmodell beruht
ganz wesentlich auf dem Stöbern in der Privatsphäre. Milliarden
Nutzer wollen das so. Noch ein Problem: Auch alle anderen
Suchmaschinen müssten von einem Beschwerdeführer mal eben gestoppt
werden. Man ahnt, was die Meta-Datenkraken in Kalifornien von den
sanften Ermahnungen aus dem guten alten Europa halten: Yahoo jubelt
»Juchhu« und Google giggelt »Good luck«.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
527332
weitere Artikel:
- Lausitzer Rundschau: Google und Flensburg
Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Internetnutzer Cottbus (ots) - Da könnte in den nächsten Monaten jede Menge
Arbeit auf die großen Internetkonzerne zukommen. Denn das Urteil des
Europäischen Gerichtshofes ist ein Sieg für jene Menschen, die nicht
hinnehmen wollen, dass irrelevante, persönliche und womöglich heikle
Daten auf ewig im Internet über Suchmaschinen abrufbar sind.
Betroffen davon dürften Abertausende Nutzer sein. Sie werden jetzt
hoffentlich ihr neues Recht einfordern. Europa wehrt sich einmal mehr
gegen die Macht der Internetgiganten. Und zwar zum Wohle der Bürger.
Was mehr...
- Mittelbayerische Zeitung: Irrwitzige Forderungen / Die CSU macht im Wahlkampf kurzsichtig Front gegen Leistungen, die EU-Bürgern zustehen. Leitartikel von Reinhard Zweigler Regensburg (ots) - Nun also sind die ausländischen Spargelstecher
dran, die für das Kindergeld ihrer Sprösslinge zuhause den deutschen
Sozialstaat um eine Milliarde Euro schröpfen. So zumindest die vom
Europawahlkampf getrübte Sicht von CSU-Granden. Dieses Draufhauen auf
vermeintliche Sozialschmarotzer hat Methode und Vorläufer. Als die
CSU Anfang des Jahres unter dem Motto "Wer betrügt, fliegt" gegen das
kriminelle Erschleichen von Sozialleistungen durch EU-Ausländer in
Deutschland Front machte, schlugen die Wellen hoch. Vor allem mehr...
- Weser-Kurier: Zum Rekommunalisierungstrend schreibt Silke Hellwig: Bremen (ots) - Rekommunalisierung ist schwer in Mode gekommen,
Bremen steht mit der Entscheidung des Senats - siehe Berlin, siehe
Hamburg - nicht allein da. Seit vergangenem und bis ins übernächste
Jahr hinein entscheiden, heißt es, allein ungefähr 1300 Kommunen über
die Zukunft ihrer Energienetze. Ähnliche Tendenzen für die
Müllabfuhr, die es auch in Bremen gibt, sind nicht eingerechnet.
Ebenso wenig wie Bestrebungen in anderen Kommunen, Schwimmbäder und
Wohnungsbaugesellschaften zurückzukaufen, zumindest anteilig. Gut.
Aus Fehlern mehr...
- Weser-Kurier: Zum niedersächsischen Verfassungsschutz schreibt Peter Mlodoch: Bremen (ots) - Dass Geheimdienste ein Eigenleben führen, ist eine
Binse. Dass die Schlapphüte es bei ihrer Arbeit mit den Gesetzen
nicht immer so genau nehmen, ist leider traurige Wahrheit. Dass die
Rechtsverstöße jedoch solch ein Ausmaß wie beim niedersächsischen
Verfassungsschutz annehmen, muss erschrecken, ja alarmieren. Die
Behörde hat offenbar über Jahre systematisch die Schar der
angeblichen Verfassungsfeinde künstlich hochgehalten. Ob aus
politischem Kalkül oder einfach nur als Rechtfertigung für die Zahl
der Mitarbeiter, mehr...
- Weser-Kurier: Zum Google-Urteil schreibt Joerg Helge Wagner: Bremen (ots) - Wer als 17-Jähriger einmal Mist gebaut hat, soll
bei einer Bewerbung zehn Jahre später nicht fürchten müssen, dass ein
Personalchef davon noch etwas auf Anhieb im Netz findet. Und wer mit
47 beruflich scheitert, hat das Recht auf einen Neuanfang -
unbelastet von Zeugnissen seines Versagens, die Suchmaschinen nach
wenigen Klicks jedem präsentieren. Das erscheint fair und angemessen.
Der Teufel liegt jedoch wieder einmal im Detail: Wenn schon der Link
zu einem Artikel über eine Zwangsversteigerung das
Persönlichkeitsrecht mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|