Sieben teure Fehler in der Steuererklärung (FOTO)
Geschrieben am 19-05-2014 |
Neustadt a. d. W. (ots) -
Handwerker-Rechnungen bar zahlen, Riester-Rente nicht angeben,
Werbungskosten falsch eintragen, außergewöhnliche Belastungen außen
vor lassen: Immer wieder verlieren Steuerzahler Geld durch Fehler in
ihrer Einkommensteuererklärung. Ein Überblick.
Steuerfehler Nummer 1: Ausgaben vergessen
Beiträge zum Beispiel für die Riester- oder Rürup-Rente können
Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Weil genau das beim Abschluss
dieser Verträge meist als Verkaufsargument genannt wird, ist es
vielen Bürgern bekannt - aber nicht bewusst. Aus der Praxis wissen
wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Riester- und Rürup-Kosten
in der Steuererklärung anzugeben.
Steuerfehler Nummer 2: Rechnungen bar zahlen
Handwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs haben gemeinsam, dass
man die Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen kann -
entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe
Dienstleistung. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass Steuerzahler
voll auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie das Geld bar bezahlen.
Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben. Ohne
Kontonachweis keine Steuervorteile.
Steuerfehler Nummer 3: Hintertür zuschlagen und außergewöhnliche
Belastungen nicht angeben
Dieses Jahr erwarten Steuerexperten ein wichtiges Urteil des
obersten Finanzgerichts, dem Bundesfinanzhof (BFH). Der BFH wird in
Bezug auf außergewöhnliche Belastungen entscheiden, ob die Regel zur
zumutbaren Eigenbelastung fällt. Bislang gilt: Nur die Krankheits-,
Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über der eigenen zumutbaren
Belastungsgrenze liegen, kann man absetzen. Wie hoch die Grenze für
jeden Einzelnen ausfällt, richtet sich momentan vor allem nach dem
Einkommen: Je mehr Sie verdienen, desto mehr Ausgaben gelten derzeit
als zumutbar. Viele Bürger sammeln deshalb gar nicht erst die Belege
für das Zahnimplantat oder die Brille, weil sie denken, dass sie mit
den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen. Der
Clou: Weil das Verfahren beim BFH läuft, können Sie schon jetzt jeden
Cent Ihrer außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung
angeben. Werden die BFH-Richter die Belastungsgrenze tatsächlich
kippen, haben Sie sich damit größere Steuervorteile gesichert. Denn
dann können Sie die vollen Kosten für das Zahnimplantat oder die
Brille absetzen. Das gilt auch, wenn bis zu Ihrem Steuerbescheid kein
Urteil gesprochen wird. Sie erhalten den vollen Steuervorteil
bezüglich Ihrer außergewöhnlichen Belastungen dann nachträglich.
Steuerfehler Nummer 4: Mietvertrag mit Angehörigen nicht
wasserdicht gestalten
Vermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter
bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann -
trotz geringerer Miete - seine Kosten für das Objekt voll absetzen.
Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die
monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen
Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens hält
die Durchführung des Mietvertrags einem Fremdvergleich stand. Das
bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie
wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche
Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr.
Steuerfehler Nummer 5: Einträge vertauschen
Sie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber
nicht bei Weiterbildung sondern bei allgemeinen Werbungskosten in der
Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei
den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert
Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend
gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht
in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde,
bleibt einfach aus.
Steuerfehler Nummer 6: Fristen verstreichen lassen
Das Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid und Sie sind froh,
dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine
Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen erwartet? Die
meisten unternehmen in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings
ein teurer Fehler sein. Denn vier Wochen nach dem Bescheid
verstreicht die Einspruchsfrist. So lange können Sie den Bescheid
genauer unter die Lupe nehmen oder einen Profi engagieren, der
nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige
Fehler behebt.
Steuerfehler Nummer 7: Steuererklärung nicht machen
Eine Steuererklärung lohnt sich und wer keine macht, verschenkt
sein Geld. Das Statistische Bundesamt hat die Verluste ausgerechnet.
Demnach bekommen Menschen durchschnittlich mehr als 400 Euro zurück,
die ihre Steuererklärung selbst machen. Wer zum Steuerberater geht,
erhält durchschnittlich ca. 800 Euro zurück. Und Mitglieder der VLH
konnten sich im letzten Jahr durchschnittlich über 1.117 Euro
Rückerstattung freuen.
Arbeitnehmer und Rentner müssen ihre Steuererklärung bis 31. Mai
abgeben. Wer einen Steuerprofi - Steuerberater oder
Lohnsteuerhilfeverein - beauftragt, hat mehr Zeit. Dann kann die
Steuererklärung bis zum Jahresende abgegeben werden.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist mit mehr als 800.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Fast 1.500
VLH-Beratungsstellen sind nach DIN 77700 voll- oder teilzertifiziert
bzw. verfügen über einen Fachkundenachweis.
Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Knapp 1.120 Euro
steuerliche Rückerstattung erhalten VLH-Mitglieder im Durchschnitt.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presseatvlh.de
Web: www.vlh.de/presse
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