Warnwesten-Pflicht im Auto ab 1. Juli (FOTO)
Geschrieben am 25-06-2014 |
Bonn (ots) -
Ab 1. Juli müssen alle Pkw-Fahrer eine Warnweste im Auto haben.
Darauf weist der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
hin. Die Pflicht gilt auch für Busse und Lkw sowie für gewerblich
genutzte Fahrzeuge. Ausgenommen sind Motorräder und Wohnmobile. "Wer
keine Weste im Auto hat, muss mit 15 Euro Bußgeld rechnen", so ein
ZDK-Sprecher. Die Westen müssen das europäische Kontrollzeichen EN
471 bzw. EN ISO 20471:2013 tragen.
Der ZDK-Sprecher wies außerdem darauf hin, dass Warnwesten nicht
in den Kofferraum, sondern griffbereit ins Auto gehören, etwa unter
die Vordersitze, in die Sitztaschen sowie in Handschuh- oder
Türfächer. "Wir empfehlen, für jeden Mitfahrer eine Weste dabei zu
haben, damit im Pannenfall alle Insassen gesichert sind."
Nach Ansicht des ZDK-Sprechers sei diese Neuregelung äußerst
sinnvoll. Denn mit Warnweste seien Personen auf der Straße früher und
viel besser zu erkennen. "In der Dämmerung reflektieren sie das
Autolicht bis zu 150 Meter weit. Ohne Warnweste sind Fußgänger nur
bis etwa 80 Meter zu erkennen."
Die Weste hilft bei Panne oder Unfall. "Dann aber zuerst das
Warnblinklicht einschalten, die Weste vor dem Aussteigen überziehen,
das Warndreieck in 100 Meter Entfernung aufstellen, Hilfe rufen und
Schutz am Straßenrand oder hinter der Leitplanke suchen", empfiehlt
der ZDK.
In den meisten europäischen Ländern sind Warnwesten schon lange
vorgeschrieben. Teilweise muss man sehr hohe Bußgelder zahlen - zum
Beispiel bis zu 600 Euro in Frankreich oder sogar über 1.000 Euro in
Belgien. "Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich daher auf
jeden Fall ausreichend mit Warnwesten versorgen", so der
ZDK-Sprecher.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de
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