quirin bank: "Honoraranlageberatungsgesetz ist wichtiger Schritt zu verbraucherfreundlicher Finanzberatung"
Geschrieben am 31-07-2014 |
Berlin (ots) -
- Deutsches Honoraranlageberatungsgesetz tritt am 1. August 2014
in Kraft
- Ungleicher Wettbewerb zwischen Provisionsvertrieb und
Honorarberatung bleibt bestehen
- Jüngstes BGH-Urteil bekräftigt neues Gesetz
Am 1. August 2014 tritt in Deutschland das neue Gesetz zur
Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über
Finanzinstrumente ("Honoraranlageberatungsgesetz") in Kraft. Karl
Matthäus Schmidt, Vorstandschef der auf Honorarberatung
spezialisierten quirin bank AG in Berlin erklärt: "Grundsätzlich
begrüßen wir das neue Gesetz, ist es doch ein erster richtiger und
wichtiger Schritt, der Honorarberatung in Deutschland den nötigen
Rückenwind zu verschaffen." Die Bundesregierung komme damit erstmals
den Forderungen von Verbraucherschützern und Anlegeranwälten nach,
mit der Honorarberatung eine verbraucherfreundliche Alternative zur
provisionsbasierten Finanzberatung einzuführen. "Honorarberatung
bedeutet, dass der Kunde weiß, dass sein Berater kein eigenes
finanzielles Interesse am Verkauf bestimmter Produkte hat", so
Schmidt. Gleichwohl sieht er auch Schwächen beim Gesetz: "Abgesehen
davon, dass das Gesetz längst überfällig war, greift es in Details zu
kurz. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf."
"Von gleichen Rahmenbedingungen weit entfernt"
Konkret kritisiert Schmidt: "Unter anderem weist die vorgesehene
Einführung der Berufsbezeichnung "Honoraranlageberater" in
entscheidenden Punkten Schwachstellen auf: Die Honorarberatung
umfasst keine Versicherungen - das widerspricht dem Gedanken einer
ganzheitlichen Beratung. Auch sind Honorare für Anleger weiterhin
nicht steuerlich absetzbar. Vom Zustand gleicher wettbewerblicher
Rahmenbedingungen für die Honorarberatung sind wir damit noch weit
entfernt", so der Vorstandschef der quirin bank. Es bleibe nun
abzuwarten, ob das Gesetz von der Finanzbranche angenommen werde.
Voraussetzung für die Verwendung der künftig vom Gesetz geschützten
Bezeichnung "Honoraranlageberater" oder "Honorar-Finanzanlageberater"
ist die Registrierung in dem von der jeweils zuständigen
Aufsichtsbehörde geführten und öffentlich einsehbaren
Beraterregister. Auch bleibe es spannend, ob diejenigen
Finanzinstitute, die keine Honoraranlageberatung anbieten, für
Verbraucher klar erkennbar machen, dass sie provisionsabhängig
beraten. "Der Begriff 'Honoraranlageberater' muss sich bei den
Verbrauchern erst noch durchsetzen", so Schmidt. "Umso wichtiger ist
es, dass der Kunde weiß, ob er einem Berater gegenübersitzt, der
unabhängig von Provisionsinteressen handelt oder einem Verkäufer, der
Provisionsinteressen verfolgt."
"In sechs Jahren sind wir so weit wie die Niederlande oder
Großbritannien heute bereits"
Schmidt kann der Entwicklung jedoch durchaus Positives abgewinnen:
"Wir glauben, dass mit dem neuen Gesetz die Qualität der Beratung
mittelfristig deutlich zunehmen wird. Produkte werden sich über ihre
Qualität durchsetzen und können nicht mehr über hohe Provisionen in
den Markt gedrückt werden", sagt er. Das Gesetz werde helfen,
finanzielle Schäden von etwa 30 bis 90 Milliarden Euro zu senken, die
Anlegern Expertenschätzungen zufolge jährlich durch Falschberatung
entstehen. Nur ein Verbot der provisionsabhängigen Beratung kann
jedoch in seinen Augen Interessenkonflikte im Finanzvertrieb
dauerhaft beenden. "Ich gehe davon aus, dass auch in Deutschland der
provisionsgetriebene Verkauf von Finanzprodukten mittelfristig
untersagt werden wird. In sechs Jahren sind wir genauso weit, wie die
Niederlande oder Großbritannien bereits heute", so Schmidt weiter.
Professionalisierung in Großbritannien, Zustimmung der Anleger in
den Niederlanden
Großbritannien hat Provisionen bei Vorsorge- und
Investmentprodukten für Makler bereits 2013 abgeschafft. Nach Angaben
der britischen Finanzbehörde FCA haben sich die Qualitätsstandards in
der Beratung seitdem verbessert. Es habe zwar eine Konzentration
unter den Finanzberatern stattgefunden, wodurch die Zahl der Berater
bei Banken und Bausparkassen zurückgegangen sei, die Zahl der
unabhängigen Finanzberater sei jedoch insgesamt stabil geblieben.
Gleichzeitig seien die Erlöse auf Seiten der unabhängigen
Finanzberater gestiegen.
In den Niederlanden gilt seit 2013 ebenfalls ein Verbot für
Provisionen auf bestimmte komplexe Finanzprodukte, das Anfang 2014
auf Investmentprodukte insgesamt ausgeweitet wurde. Ab 2015 sind auch
Rückvergütungen der Produkthersteller an den Vertrieb, sogenannte
Kick-backs, von dem Verbot betroffen. Das niederländische
Finanzministerium will mit dem Provisionsverbot die enge Abhängigkeit
zwischen Produktgeber und Berater auflösen. Nach Angaben der
niederländischen Finanzbehörde AFM kommt das Provisionsverbot bei der
niederländischen Bevölkerung gut an: Meinungsumfragen zeigten, dass
die große Mehrheit der Niederländer die erhöhte Transparenz bei den
Gebühren als positiv empfindet.
"Die Provisionsverbote in Großbritannien und den Niederlanden
zeigen, dass die Professionalisierung der Berater deutlich steigt.
Den Kunden verhilft dieser Wandel zu einer objektiveren Beratung, die
sich stärker an ihren Bedürfnissen orientiert", erklärt Karl Matthäus
Schmidt. Die Entwicklungen in beiden Ländern zeigten zudem, dass
viele Finanzunternehmen verstärkt Online-Angebote entwickeln. Dennoch
spiele der persönliche Kontakt zum Berater weiterhin eine große
Rolle. Daran ändere auch ein Provisionsverbot nichts. "Anleger
dürften in Zukunft mehrere Kanäle nutzen. Intelligente Online-Tools
in Kombination mit einer persönlichen Beratung werden auch in
Deutschland in einigen Jahren Standard sein", so Schmidt. Im Januar
2014 hat die quirin bank mit "quirion" die erste
Honoraranlageberatungsplattform Deutschlands gestartet und damit die
persönliche Beratung um ein Online-Angebot für kleinere Vermögen
erweitert.
Unterstützung durch BGH-Urteil Die Entwicklung hin zu mehr
Transparenz in der Finanzberatung erhält hierzulande auch
Unterstützung von höchster juristischer Instanz. So bekräftigte der
Bundesgerichtshof BGH das neue Honoraranlageberatungsgesetz jüngst
durch ein Urteil (Az.: XI ZR 147/12), das eine schärfere
Aufklärungspflicht für Banken fordert. Danach haben Berater ihren
Kunden ab dem 1. August 2014 alle Vergütungen von Finanzprodukten
offenzulegen, die die Bank erhält, wenn sie ein Investmentprodukt
verkauft. Dazu gehören auch sämtliche versteckten Innenprovisionen
von Seiten Dritter.
Über die quirin bank:
Als erste Honorarberaterbank Deutschlands bietet die quirin bank
vermögenden Anlegern ein bisher einmaliges Betreuungskonzept, das auf
völliger Kostentransparenz und Rückvergütung aller Provisionen
beruht. Das Geschäftsmodell wird vom Bundesministerium für
Verbraucherschutz als zukunftsweisend betrachtet. Das Finanzinstitut
ist 1998 gegründet worden, hat seinen Sitz in Berlin und betreut
gegenwärtig rund 9500 Kunden mit einem Anlagevolumen von 2,7 Mrd.
Euro. Neben dem Anlagegeschäft für Privatkunden (Honorarberatung) ist
die quirin bank in einem weiteren Geschäftsfelder tätig: der Beratung
bei Finanzierungsmaßnahmen auf Eigenkapitalbasis für mittelständische
Unternehmen (Unternehmerbank).
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kathrin Kleinjung
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
quirin bank AG
10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-402
kathrin.kleinjung@quirinbank.de
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