BA-Presseinfo Nr. 37: Integration erleichtern - Sprachliche Hürden abbauen
Geschrieben am 12-09-2014 |
Nürnberg (ots) - Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit
(BA) setzt sich dafür ein, dass sich die BA und ihre Partner noch
stärker für Menschen mit ausländischen Wurzeln engagieren. Es geht
darum, ihnen in größerem Maß Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen
und ihre Potenziale noch besser für den Arbeitsmarkt nutzbar zu
machen.
Die BA und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
arbeiten bereits heute intensiv zusammen, wenn es darum geht, die
Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu
erhöhen, z. B. über Sprachförderungen. Seit Beginn des Jahres
arbeiten die Bundesagentur und das Bundesamt im Rahmen des
Modellprojekts "Early Intervention" zur frühzeitigen Heranführung von
Asylbewerbern an den Arbeitsmarkt zusammen. Im Rahmen des Projekts
werden Asylbewerber gezielt angesprochen und früh gefördert, um ihnen
eine möglichst schnelle Integration in den Arbeitsmarkt zu
ermöglichen. An sechs Standorten des Pilotprojekts wurden Ende Juli
270 Asylbewerber als Teilnehmer betreut und beraten. Seit 1.
September ist Berlin als siebter Standort einbezogen.
Um die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund weiter
voranzubringen, besteht bei der Förderung von Sprachkursen, der
Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse und bei der
Qualifizierung noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Auf einer
gemeinsamen Tagung im BAMF betonte Peter Clever, Vorsitzender des
Verwaltungsrates der BA: "Die Belange der Menschen, die aus dem
Ausland nach Deutschland gekommen sind, sind uns ein wichtiges
Anliegen. Ihnen Perspektiven zu bieten und Hürden zu beseitigen muss
unser vorrangiges Ziel sein. Gerade vor dem Hintergrund des hohen
Fachkräftebedarfs müssen wir die Potenziale und Talente dieser
Menschen viel besser erschließen und entwickeln. Insbesondere für
unbegleitete Minderjährige und andere junge Erwachsene muss sehr
frühzeitig der Beginn und die Beendigung einer Ausbildung rechtlich
abgesichert werden. Asylverfahren dürfen nicht Lebensstillstand
bedeuten."
Dabei spielt die Sprachkompetenz eine Schlüsselrolle. Zum Auf- und
Ausbau dieser Kompetenzen stehen zwar verschiedene Förderinstrumente
zur Verfügung. Die Förderung muss aber nicht zuletzt angesichts der
steigenden Zahlen an Flüchtlingen und Asylsuchenden und Zuwanderern
aus EU-Staaten ausgebaut und verstetigt werden. Beispielsweise werden
vom BAMF organisierte und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
finanzierte berufsbezogene Deutschkurse angeboten. Da die
Finanzausstattung des ESF in der nächsten Förderperiode geringer
ausfallen wird, ist es aus Sicht der Projektpartner notwendig, jetzt
die Weichen für ausreichend finanzielle Mittel und eine dauerhafte
rechtliche Grundlage für berufsbezogene Deutschkurse für die Zukunft
zu stellen. Der Präsident des Bundesamtes, Manfred Schmidt, betont in
diesem Zusammenhang: "Neben der Mittelausstattung geht es auch um die
Qualität und Passgenauigkeit der Sprachförderung: Einheitliche
Qualitätsstandards sowie eine klare Ausrichtung an den konkreten
Bedarfen der Betroffenen je nach ihren individuellen Lebenslagen sind
unser gemeinsames Ziel."
Weitere Herausforderungen für die Zukunft gibt es bei der
Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland. Trotz der
komplexen Zuständigkeiten bei der Anerkennung konnte in diesem Punkt
schon viel erreicht werden, z. B. durch die Bündelung der
Zuständigkeiten bei den "Leitkammern" im Handwerk oder bei der "IHK
Fosa". Außerdem bescheinigt ein Monitoring den beratenden
Einrichtungen eine effektive Zusammenarbeit, insbesondere den
Erstberatungsstellen des Förderprogramms "Integration durch
Qualifizierung (IQ)", der Anerkennungs-Hotline des BAMF und der
Arbeitsmarktberatung der Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern. Es gibt
allerdings aus Sicht des BA Verwaltungsrates noch verschiedene
Defizite, die vor allem die Zuständigkeit der Länder betreffen. Dabei
geht es z. B. darum, bundesweit verlässliche und transparente
Rahmenbedingungen und einheitliche Standards für die Beantragung und
Durchführung der Anerkennungsverfahren zu schaffen. Wenn die hier
bislang bestehenden Defizite behoben werden, könnten noch mehr
Erfolge bei der Integration von Migrantinnen und Migranten in Arbeit
und Gesellschaft erzielt werden. Zusätzliche Impulse werden ab 2015
durch den neuen Handlungsschwerpunkt des Förderprogramms IQ
"Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetz" erwartet.
Weitere Erfolge versprechen sich die Experten durch die Ausweitung
des Projekts "Early Intervention".
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter:
www.twitter.com/bundesagentur
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
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