Tipps zum zweiten Blitzmarathon / Raser werden deutschlandweit ausgebremst
Geschrieben am 17-09-2014 |
Hamburg (ots) - Es klingt nach einer Sportveranstaltung - doch
nicht jeder Beteiligte wird es auch sportlich nehmen. Am 18.
September beginnt der zweite bundesweite Blitzmarathon. Bei der
letzten deutschlandweiten Großkontrolle im Oktober 2013 wurden
innerhalb von 24 Stunden bei mehr als 83.000 Personen überhöhte
Geschwindigkeiten von der Polizei gemessen. Anja-Mareen Decker,
Leiterin der ADVOCARD Rechtsabteilung, gibt Autofahrern Tipps, wie
sie vorbeugen oder sich im Fall der Fälle verhalten sollten.
Tipp 1: Passen Sie an Unfallschwerpunkten besonders auf
Umsichtiges Fahren ist eine Selbstverständlichkeit. Während des
Blitzmarathons sollten Sie gerade an bekannten Unfallschwerpunkten,
Schulen, Kindergärten und Altenheimen besonders aufmerksam sein. Hier
wird bevorzugt geblitzt.
Tipp 2: Sie können die Aussage verweigern
"Egal, ob Sie von der Polizei direkt nach dem Verkehrsverstoß
angehalten wurden oder der Anhörungsbogen zu Ihnen nach Hause
geschickt wurde, Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur
Geschwindigkeitsübertretung sowie zu den Gründen dafür zu machen",
sagt Decker. Nur Angaben zu Ihrer Person können Sie nicht verweigern.
Tipp 3: Wann Sie bei einem Bußgeldbescheid nicht zahlen müssen
Es gibt insbesondere drei Gründe für die Unwirksamkeit des
Bußgeldbescheids. So sieht der Gesetzgeber eine Verjährung von drei
Monaten vor, bis dahin muss die ermittelnde Behörde die
Geschwindigkeitsübertretung dem Fahrzeughalter gemeldet haben. Ein
unscharfes "Blitzer-Foto", auf dem der Fahrer nicht eindeutig zu
identifizieren ist, kann auch dazu führen, dass Sie den
Bußgeldbescheid nicht bezahlen müssen. Sie sind nämlich nicht
verpflichtet, Angaben zur Identifikation der Person auf dem Foto zu
machen. "In einem solchen Fall können Sie Einspruch bei der
zuständigen Behörde einlegen", rät Anja-Mareen Decker. Auch können
technische Fehler an der Messanlage, ein fehlender Eichschein, die
falsche Bedienung, oder die Bedienung durch Personen ohne
Eignung/Schulung zu einer Ungültigkeit führen. Betroffene müssen aber
schnell sein: Innerhalb von zwei Wochen muss Einspruch gegen einen
Bescheid eingelegt werden.
Tipp 4: Einsatz von Radarwarnern ist verboten
Der Kauf von sogenannten Radarwarnern ist zwar gestattet, jedoch
bleibt die Nutzung während der Fahrt verboten. Nutzen Sie das Gerät
im Straßenverkehr, kann das mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg
sowie dem Einzug des Geräts bestraft werden. Apps, die vor Blitzern
warnen, werden immer beliebter. Allerdings befinden sich Nutzer hier
in einer rechtlichen Grauzone. So ist es erlaubt, die App
herunterzuladen und vor Fahrtantritt oder in einer Fahrpause zu
nutzen, während der Autofahrt ist es allerdings nicht gestattet,
diese zu verwenden. Decker empfiehlt: "Damit Sie erst gar nicht in
den Fokus des Blitzgerätes geraten, sollte die vorgeschriebene
Geschwindigkeitsbeschränkung eingehaltenen werden und das nicht nur
am Tag des Blitzmarathons."
Pressekontakt:
ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 23731-279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de
www.advocard.de
achtung! GmbH (GPRA)
Robert Hoyer
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 450210-640
E-Mail: robert.hoyer@achtung.de
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