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Wohin mit altem Holz? Alles zum Thema Holzrecycling / Außerdem: Ab 2015 gelten beim Heizen mit Holz neue Feinstaubgrenzwerte

Geschrieben am 21-12-2014

Berlin (ots) - Was tun mit gebrauchten Holzprodukten? Welches Holz
darf ich im Ofen verbrennen? Die Initiative HolzProKlima beantwortet
Fragen rund um das Thema richtige Altholzverwertung. Beim Heizen mit
Holz gelten ab 2015 zudem neue Feinstaubgrenzwerte.

Holzverpackungen, alte Schränke oder ein ausgedienter Gartenzaun -
jedes Jahr fallen in deutschen Privathaushalten zwei Millionen
Kubikmeter Altholz an. Das entspricht etwa einer Million Tonnen oder
13 Kilogramm pro Einwohner. Um das Klima zu schützen, ist eine
möglichst lange Nutzungsdauer wichtig. "Denn je länger wir
Holzprodukte nutzen, desto mehr klimaschädliches CO2 sparen wir ein",
sagt Uwe Groll, erster Vorsitzender des Bundesverbandes der
Altholzaufbereiter und -verwerter. Aber wohin mit dem Holz, das nicht
mehr nutzbar ist? Verbrennen ist nur in Einzelfällen eine
Möglichkeit. Hierbei sind ab 2015 neue Emissionsgrenzwerte für Kessel
und Öfen zu beachten.

Nutzen, recyceln, verbrennen

Im Optimalfall wird Holz zunächst langfristig und mehrfach
genutzt, zum Beispiel in Form von langlebigen Holzprodukten wie
Bauholz. Dieses kann recycelt und wiederverwendet werden,
beispielsweise in Möbelspanplatten. Am Ende seiner Nutzungsdauer kann
es in Einzelfällen auch verbrannt werden. Allerdings: Im heimischen
Ofen dürfen nur naturbelassene Massivhölzer eingesetzt werden. Dazu
zählen zum Beispiel unbedruckte Holzverpackungen für Lebensmittel und
Palettenhölzer sowie unbehandelte Terrassendielen aus Lärche oder
Douglasie. Wer sich unsicher ist, ob das Holz naturbelassen ist,
sollte es im Zweifel fachgerecht entsorgen und nicht selbst
verbrennen.

"Mit Holzschutzmitteln, Lacken oder anderen chemischen Stoffen aus
dem Baubereich behandeltes Holz darf zu Hause nicht verbrannt werden.
Denn dabei können gesundheitsgefährdende Schadstoffe in die Luft
gelangen", erklärt Uwe Groll. "Behandeltes Holz und die meisten
Spanplatten werden in speziellen großen Biomassekraftwerken, die mit
Rauchgasreinigungsanlagen ausgestattet sind, sauber und kontrolliert
energetisch verwertet."

Neue Emissionsgrenzwerte für Holzfeuerungen

"Wer mit naturbelassenem Holz heizt, sollte es richtig trocknen,
sparsam und ausschließlich in modernen Öfen einsetzen, die das Holz
effizient und sauber verbrennen", rät Dr. Denny Ohnesorge von der
Initiative HolzProKlima. Achtung: Ab 1. Januar 2015 gelten strengere
Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen für neue mit
festen Brennstoffen betriebene Heizkessel. Für alte Öfen gelten
bereits seit 2010 strengere Grenzwerte. Ab 2015 müssen alte
Einzelfeuerstätten, deren Typprüfung vor 1975 erfolgte, mit
Staubfiltern nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie die
Grenzwerte nicht erfüllen. Öfen mit einer Typprüfung zwischen 1975
und 1984 müssen bis 2017 nachgerüstet oder stillgelegt werden, Öfen
mit einer Prüfung zwischen 1985 und 1994 bis 2020 und Öfen mit einer
Prüfung zwischen 1995 und 2010 bis Ende 2024. Einige Kommunen setzen
sogar auf verkürzte Übergangsfristen.

Fragen und Antworten rund um das Thema Holzrecycling und Altholz

Warum ist Altholz so wertvoll?

Im Holz ist das durch den Baum aufgenommene CO2 als Kohlenstoff
langfristig gebunden - Holz ist damit ein echter Klimaschützer. Je
länger es stofflich verwertet wird, desto länger bleibt das CO2 der
Atmosphäre fern. Aus sortiertem, aufbereitetem und auf Schadstoffe
geprüftem Altholz werden hauptsächlich Bauspanplatten oder neue Möbel
gemacht. Diese können zum Beispiel Produkte aus anderen Materialien
ersetzen, bei deren Herstellung ein Vielfaches an CO2 entstehen
würde. Wenn Holz am Ende seiner Nutzungsdauer verbrannt wird, erfüllt
es ebenfalls eine wertvolle Funktion: Es liefert klimafreundliche
Energie. Allerdings muss sichergestellt werden, dass Altholz in
Anlagen verwertet wird, die die Immissionsschutzvorschriften
einhalten. Das sind in der Regel größere, gewerbliche Anlagen, aber
keine privaten Kleinfeuerungsanlagen.

Wo und wie wird Altholz gesammelt?

Altholz gehört auf den Wertstoffhof. Verbraucher können es dort
selbst abliefern; Sperrmüll können sie über die Stadtreinigung
entsorgen lassen. Da viele Kommunen Holz heute schon getrennt
abholen, ist das Vorsortieren von gemischtem Sperrmüll nach Holz und
anderen Materialen hilfreich. Auch beim Wertstoffhof wird das Holz
getrennt gehalten oder sortiert und spezialisierten Unternehmen zur
weiteren Aufbereitung von Altholz zur Verfügung gestellt.

Wie kann Altholz noch genutzt werden?

Über das Sammeln auf dem Wertstoffhof hinaus gibt es weitere
Ideen, Holzprodukte möglichst lange zu nutzen: Gefällt etwas nicht
mehr, kann es über Anzeigen in Zeitungen oder im Internet neue
Liebhaber finden. Auch lassen sich aus Altholz neue Möbelstücke
bauen, wie individuelle Regale oder ein Beistelltisch aus alten
Kisten.

--

Hintergrundinformation: Die neuen Feinstaubregelungen im Überblick

Ab 2015 gelten für neue Heizkessel und Öfen veränderte
Anforderungen: Wer dann ein neues Gerät kauft, muss die
Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 der 1.
Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImschV) beachten. Um
festzustellen, ob die neuen Grenzwerte eingehalten werden, ist bei
Kesseln eine Messung durch den Schornsteinfeger erforderlich. Diese
muss spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme, danach alle zwei
Jahre durchgeführt werden. Bei Einzelraumfeuerungsanlagen reicht eine
Bescheinigung des Herstellers über die Einhaltung der geforderten
Emissionswerte auf dem Prüfstand aus.

Neben den strengeren Grenzwerten für Neuanlagen (2. Stufe) und
den Übergangsregelungen für alte Einzelfeuerungsanlagen gelten ab
2015 auch Übergangsbestimmungen für alte
Festbrennstoff-Zentralheizungen. Mit festen Brennstoffen betriebene
Heizkessel, die vor 1995 errichtet wurden, müssen ab 2015 die
Emissionsgrenzwerte der Stufe 1 der 1. BImschV einhalten. Heizungen,
die von 1995 bis 2004 errichtet wurden, sind ab 2019 betroffen und
Heizungen, die zwischen 2005 und 2010 errichtet wurden, ab 2025.

Vor dem 22. März 2010 errichtete Öfen und Kamine, die zur
Beheizung von Einzelräumen dienen, müssen seit 2010 strengere
Emissionsgrenzwerte einhalten (150 mg Staub und 4.000 mg CO je
Kubikmeter). Die Nachrüst- oder Stilllegungspflichten für Öfen, die
diese Grenzwerte nicht einhalten, greifen schrittweise ab 2015. Die
Feststellung zur Einhaltung der Grenzwerte für Heizkessel und Öfen
übernimmt der Schornsteinfeger. Die Übergangsfristen für Öfen, die
zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 21. März 2010 sowie für
Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010
errichtet wurden, laufen je nach Baujahr zwischen 2017 und 2025 aus.
Öfen und Kessel, die nach dem 22. März 2010 eingebaut wurden und die
Grenzwerte der 1. Stufe einhalten, können uneingeschränkt
weiterbetrieben werden.

Ausnahmen der 1. BImSchV gelten für Öfen und Kamine, die die
einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit darstellen. Diese sind von
der Nachrüstverpflichtung ebenso ausgenommen wie historische Öfen,
Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte
Grundöfen.

Über die Initiative HolzProKlima

Die Initiative HolzProKlima will die Verwendung von Holzprodukten
für den Klimaschutz stärker als bisher in das Bewusstsein der
Menschen und der Politik bringen. Sie will

- über den positiven Klimabeitrag von Holz aufklären

- die Holzbereitstellung für klimafreundliche Produkte absichern

- den Wert von Holzprodukten im Vergleich zu alternativen
Produkten aufzeigen

und dafür eintreten, Holzprodukte neben dem Wald als
Kohlenstoffsenke anzuerkennen. Zu den Initiatoren von HolzProKlima
gehören die Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher (AGR), die
Deutsche Säge- und Holzindustrie (DeSH), der Verband der deutschen
Holzwerkstoffindustrie (VHI), der Verband der Deutschen Säge- und
Holzindustrie (VDS), die Allianz Landesbeiräte Holz, der
Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV), der
Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz), Holzbau Deutschland und
der Bundesverband ProHolzfenster.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.holzproklima.de.



Pressekontakt:
HolzProKlima - Eine Initiative der Holzwirtschaft in Deutschland

Pressebüro
c/o JDB MEDIA GmbH
Schanzenstraße 70
20357 Hamburg
Tel. 040 468832-619
Fax 040 468832-32
E-Mail: holzproklima@jdb.de
http://www.holzproklima.de


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