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Abkehr von geschützten Bezeichnungen für europäische Spezialitäten? / Der Agrarminister stößt eine nicht nur wegen TTIP überfällige Debatte an

Geschrieben am 05-01-2015

Bonn (ots) - Bundesagrarminister Schmidt stand jüngst in der
Kritik, als er verlautbarte, dass europäische Hersteller von
regionalen Spezialitäten ihre Privilegien durch das
deutsch-amerikanische Handelsabkommen TTIP verlieren könnten. Nicht
mehr jede Wurst und jeder Käse könne als Spezialität geschützt
werden. Ohnehin, so wird der Minister zitiert, wären die geltenden
EU-Regeln für regionale Lebensmittel sehr bürokratisch. Selbst
innerhalb der EU würden die Schutzvorschriften nicht immer gemäß den
geltenden Statuten eingesetzt. Demzufolge könne man dies, so Schmidt,
auch nicht von den Freihandelspartnern erwarten.

In der Tat verhält es sich so, dass die EU gleich drei Gütezeichen
für die Einhaltung der Qualität und den Herkunftsschutz hochwertiger
landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel bereithält. Dies
kritisiert auch die auf die Beratung der Agrar- und
Ernährungswirtschaft spezialisierte AFC Consulting Group aus Bonn.
"Unabhängig davon, dass Verbraucher die drei Siegel ohnehin nicht
unterscheiden können, tun sich selbst Fachleute der
Lebensmittelwirtschaft bei der Differenzierung der Labels schwer", so
AFC-Geschäftsführer Dr. Otto Strecker. Wer kennt schon die
Unterschiede zwischen einer "geschützten Ursprungsbezeichnung -
g.U.", einer "geschützt geographischen Angabe - g.g.A." und einer
"garantiert traditionellen Spezialität - g.t.S."?

Bei geschützten Ursprungsbezeichnungen müssen Produktherkunft,
Erzeugung und Verarbeitung aus einer definierten Region stammen. Die
gilt z.B. für Parma-Schinken bei dem die Schweine aus einer Region
Mittel- oder Norditaliens stammen müssen, ebenso wie die weiteren
Verarbeitungsschritte bis hin zum Schneiden in Parma selber
stattfinden müssen.

Bei geschützten geografischen Angaben ist das Anforderungsniveau
wesentlich niedriger. Hier muss nur die Produktherkunft oder einer
der weiteren Schritte aus der benannten Region stammen. Dies gilt
beispielsweise für den Schwarzwälder Schinken.

Bei garantiert traditionellen Spezialitäten muss lediglich das
Rezept bzw. die Verarbeitungsweise einen regionalen Ursprung haben.
Weder die Herkunft noch die Verarbeitungsschritte müssen von dort
stammen. Dies gilt beispielsweise für Serrano-Schinken.

Die drei Schinken-Beispiele verdeutlichen das ganze Dilemma des
bisherigen Geo-Schutzes: Selbst die nach langem bürokratischen
Prozess verliehenen Siegel für die sehr unterschiedlichen
Anforderungen sind zum Verwechseln ähnlich. "Die dahinter liegenden
Konzepte sind ebenfalls kaum vermittelbar", so Dr. Christoph
Kliebisch, Geschäftsführer der AFC Public Services, die in der
Beratung von Politik und Behörden im Bereich Agrar und Ernährung
tätig ist.

Insofern scheint es auch unabhängig von TTIP sinnvoll, die
Schutzbestimmungen so weit zu vereinfachen, dass alle Marktteilnehmer
auf beiden Seiten des Atlantiks diese problemlos verstehen können,
beispielsweise durch Beschränkung auf eine einzige nachvollziehbare
Schutzstufe.

Die AFC Consulting Group AG und ihre Tochtergesellschaften AFC
Public Services, AFC Management Consulting, AFC Risk & Crisis Consult
sowie AFC Personalberatung unterstützen Akteure entlang der Food
Value Chain bei ihren strategischen Herausforderungen seit 1973.



Pressekontakt:
AFC Public Services GmbH
Dr. Christoph Kliebisch
Dottendorfer Str. 82
53129 Bonn
christoph.kliebisch@afc.net
www.afc.net


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