Rheinische Post: Kommentar /
Arbeitnehmer gestärkt
= Von Eva Quadbeck
Geschrieben am 19-02-2015 |
Düsseldorf (ots) - Das Erfurter Urteil macht Arbeitgeber und
Arbeitnehmer nicht sehr viel klüger, welche Formen der Überwachung
und in welchem Umfang sie gestattet sind. Die Richter haben aber die
Seite der Arbeitnehmer gestärkt. Die Sekretärin hatte sich mit ihrem
Chef zerstritten und anschließend mehrere Atteste wegen verschiedener
Erkrankungen vorgelegt. Das Einreichen mehrerer Krankschreibungen
über Wochen reicht aus Sicht des Gerichts aber nicht als Verdacht
aus, um eine Mitarbeiterin überwachen zu lassen. Dass der Arbeitgeber
ein eher niedriges Schmerzensgeld zahlen muss, zeigt andererseits,
dass die Richter von der Klage der Frau nicht voll umfänglich
überzeugt waren. Vor dem Hintergrund, dass der Einzelhandel jährlich
einen Milliardenverlust wegen Diebstählen durch Mitarbeiter beklagt
und elf Prozent der Krankenversicherten einräumen, schon einmal
blaugemacht zu haben, ist im Kampf um Recht und Wahrheit auch in
Zukunft eine Waffengleichheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
notwendig. Schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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