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Landgericht Hamburg erlässt Verbot gegen wettbewerbswidrige Äußerungen des Berufsverbandes Deutscher Psychologen (BDP)

Geschrieben am 29-04-2015

Hamburg/Lübeck (ots) - Das Landgericht Hamburg hat dem
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V., Berlin,
mit einer am Dienstag erlassenen einstweiligen Verfügung untersagt,
wettbewerbswidrige Darstellungen über die bundesweit renommierte
Campus Akademie GmbH zu verbreiten.

Der BDP, selbst Anbieter von Weiterbildungsangeboten, hatte in
einer kürzlich verbreiteten Pressemitteilung
Fortbildungsinteressenten davon abgeraten, die erfolgreichen
berufsbegleitenden Weiterbildungsangebote der Campus Akademie Lübeck
"Kommunikationspsychologe (FH)", "Betriebspsychologe (FH)" und
"Organisationspsychologe (FH)" wahrzunehmen, die von der Campus
Akademie nach dem Landeshochschulgesetz Nordrhein-Westfalen in
Kooperation mit der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bielefeld
und der Kommunikationslegende Professor Dr. Schulz von Thun angeboten
werden.

"Diesen wettbewerbswidrigen Warnungen des BDP hat das Landgericht
Hamburg mit der am Dienstag erlassenen einstweiligen Verfügung eine
klare Absage erteilt und die Darstellungen des BDP damit als
eindeutig wettbewerbswidrig klassifiziert" erläutert Rechtsanwalt Dr.
Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro der Sozietät Graf von
Westphalen das Verfahren, der die Campus Akademie in der
wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung vertritt.

"Der BDP, ein Verein mit Sitz in Berlin, muss jetzt seine
wettbewerbswidrigen Darstellungen unverzüglich von allen
Internetportalen und seiner Webseite entfernen. Für den Fall einer
Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Verbot drohen dem Verein ein
Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR oder ersatzweise bis zu sechs
Monaten Ordnungshaft (Landgericht Hamburg, Beschluss v. 27.4.2015,
Aktenzeichen: 406 HJKO 62/15), erläutert Scheuerl weiter. Der BDP
kann zwar Widerspruch gegen das gerichtliche Verbot einlegen. Das
Verbot ist jedoch sofort vollstreckbar. "Wir sind außerdem
zuversichtlich, dass es auch in den Rechtsmittelinstanzen Bestand
haben wird" so der Rechtsanwalt weiter.

Vorausgegangen war ein erfolgloser Versuch des BDP vor dem
Landgericht Berlin, der Campus Akademie die Bewerbung der
Weiterbildungsangebote als angeblich irreführend zu untersagen. Das
Landgericht Berlin hatte einen entsprechenden Antrag des BDP schon im
Dezember 2012 im Verfügungsverfahren rechtskräftig zurückgewiesen.
Aufwind meint der BDP jetzt aus einem noch nicht rechtskräftig
entschiedenen Klageverfahren vor dem Landgericht Lübeck erhalten zu
haben. Dort hatte ein Einzelrichter in einem im März verkündeten
Urteil die Auffassung vertreten, einzelne Darstellungen in der
Bewerbung der Weiterbildungsangebote der Campus Akademie seien zur
Irreführung von angesprochenen Verkehrskreisen geeignet, und sich
damit in Widerspruch zu dem Urteil des Landgerichts Berlin vom
Dezember 2012 gesetzt. Das Urteil des Lübecker Einzelrichters ist
jedoch nicht rechtskräftig. Die Campus Akademie hat bereits Berufung
gegen das Lübecker Urteil eingelegt.

"Wir sind zuversichtlich, dass auch das OLG Schleswig im
Berufungsverfahren die ausführlich und überzeugend begründete
Auffassung des Landgerichts Berlin teilen wird. Das Landgericht
Hamburg hat uns mit seiner am Montag gegen den BDP erlassenen
einstweiligen Verfügung darin bestärkt, dass wir auf dem richtigen
Weg sind" kommentiert Andrea Gensel, die Geschäftsführerin der Campus
Akademie GmbH, die Auseinandersetzung.

"Wir suchen nicht die Konfrontation mit dem BDP", so Andrea Gensel
weiter. "Wir lassen uns aber auch nicht vom BDP einschüchtern. Das
Interesse an unseren fachlich hochwertigen Weiterbildungsangeboten
bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern gibt uns darin ebenso Recht wie
die breite Kooperationsbereitschaft der Fachhochschulen und Experten
auf dem Bereich der Kommunikationspsychologie, Betriebs- und
Wirtschaftspsychologie."

Zum Hintergrund:

Die Campus Akademie GmbH ist ein Bildungsträger mit Sitz in
Lübeck. Zu den Dozenten und Mitarbeitern der Campus Akademie gehören
Psychologen, Psychotherapeuten, Sozialpädagogen, Gesprächstherapeuten
und professionelle Berater weiterer Fachrichtungen. Bereits seit 2006
ist die Campus Akademie überdies Bildungsträgerin der IHK Lübeck.
Seit 2011 kooperiert sie erfolgreich mit mehreren Hochschulen - u.a.
mit der FHM Bielefeld - und bietet in Kooperation mit diesen
Hochschulen sowie mit der Kommunikationslegende Herrn Prof. Dr.
Schulz von Thun als weiterem Kooperationspartner Weiterbildungen mit
den Schwerpunkten Psychologie und Betriebliches Gesundheitsmanagement
an. Es handelt sich dabei um wissenschaftliche Weiterbildungen mit
einem fachlichen Zeitaufwand von überwiegend 900 Stunden, für die von
der Fachhochschule Bielefeld im Rahmen der Bologna-Wertung 30 Credit
Points anerkannt werden. Die Weiterbildungen schließen nach einer
Abschlussprüfung mit einem Hochschulzertifikat gemäß § 62 des
Landeshochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen (LHG-NRW) ab. Den Beirat
der Campus Akademie bilden Ministerpräsident und
Bundesbildungsminister a.D. Björn Engholm (Vorsitz) und Dr. Raimund
Mildner. Die Weiterbildungsangebote der Campus Akademie sind, soweit
sie als Fernlehrgänge durchgeführt werden, durch die Staatliche
Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) anerkannt.



Pressekontakt:
Dr. Walter Scheuerl
Graf von Westphalen Rechtsanwälte
Poststraße 9 - Alte Post
D-20354 Hamburg

Telefon: +49 40 35922-270
Fax: +49 40 35922-224
Mobil: +49 172 4353741
E-Mail: w.scheuerl@gvw.com


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