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MiFID II: quirin bank erfüllt Anforderungen bereits heute

Geschrieben am 02-06-2015

Berlin (ots) -

- Honorarberater für MiFID II gut aufgestellt
- Nur Anlageberatung ohne Provisionen ist unabhängig
- quirin bank erfüllt Transparenzvorschriften schon heute

Honorarberater nehmen die kommenden Verschärfungen der
europäischen Finanzaufsicht in der Finanzberatung bereits vorweg:
Sowohl das geplante Zuwendungsverbot für die unabhängige
Anlageberatung als auch die geforderte Transparenz bei der
Offenlegung der Kosten werden von Honorarberatern bereits heute
praktiziert. Dies wird auch die Auswertung des gerade gestarteten
Konsultationsersuchens der europäischen Union ergeben.

"Das Geschäftsmodell der unabhängigen Beratung gegen Gebühr wird
sich auf lange Sicht am Markt durchsetzen," sagt Karl Matthäus
Schmidt, Vorstandsvorsitzender der auf Honorarberatung
spezialisierten quirin bank AG. "Alle anderen Modelle sind für den
Verbraucher intransparent, teuer und geprägt von
Interessenkonflikten." Und genau gegen diese Punkte geht die
europäische Finanzaufsicht an.

So wird bis Januar 2017 von der Europäischen Kommission und der
Europäischen Finanzaufsicht ESMA unter anderem ein sogenanntes
Zuwendungsverbot eingeführt werden. Im Rahmen der Umsetzung der
Finanzmarktrichtlinie MiFID II soll dies zunächst für die
Portfolioverwaltung und die unabhängige Anlageberatung gelten. Damit
ist klar, dass nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers nur eine
Anlageberatung, bei der keine Provisionen fließen, wirklich
unabhängig ist und sich auch so nennen darf. Demnach garantiert nur
die Honorarberatung eine wirklich unabhängige Beratung.

Für die Vertreter des Provisionsmodells soll es zudem die Pflicht
geben, die vereinnahmten Provisionen zum Nutzen der Kunden
einzusetzen. Warum sollte ein Berater jedes Jahr einen Anteil am
Kundenvermögen oder an den regelmäßigen Einzahlungen erhalten, wenn
im Gegenzug keine nachweisbare Leistung erbracht wird? Honorarberater
liefern diesen Mehrwert gleich in mehrfacher Hinsicht.

So ist ein fester Bestandteil der Honorarberatung die unabhängige
Auswahl und die Prüfung der Geeignetheit der eingesetzten Produkte
für den Verbraucher. Hier verlangt die Aufsicht, dass der
Kundennutzen klar im Vordergrund stehen muss, keine Risiken auf den
Kunden verlagert werden dürfen und sämtliche Kosten inklusive der
Vergütung transparent gemacht werden müssen. All dies trifft die
Provisionsberatung hart, ist für Honorarberater aber bereits lange
geübte Praxis.

Insbesondere gilt dies für die Kosten: Was der
provisionsabhängigen Finanzindustrie erst nach und nach aufgezwungen
werden muss, ist bei der Honorarberatung bereits im Geschäftsmodell
eingebaut: volle Kostentransparenz und die Information über laufende
Kosten und Gebühren. Hierzu gehört auch die ausführliche Aufklärung
darüber, wie sich die Kosten auf die Rendite auswirken.

"Die von der europäischen Aufsicht geplanten Verschärfungen kommen
uns als Honorarberatern sehr entgegen, denn wir praktizieren sie
schon seit jeher, sagt Bankchef Schmidt. "Ich gehe davon aus, dass
das herkömmliche Provisionsmodell immer mehr unter Druck gerät und
der Zwang zur Umstellung auf eine transparente und unabhängige
Beratung wächst. Honorarberater werden immer mehr in die Rolle des
wirklich unabhängigen Finanzexperten für breite Bevölkerungsschichten
hineinwachsen und sich als echte Alternative im Markt etablieren."



Pressekontakt:
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kathrin Kleinjung
Leiterin Unternehmenskommunikation & Marketing
quirin bank AG
Kurfürstendamm 119
D-10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-402
kathrin.kleinjung@quirinbank.de


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