Puritan weiter bestätigt, da Copan in deutschem Patentverfahren erneut verliert
Geschrieben am 21-10-2015 |
Guilford, Maine (ots/PRNewswire) - Puritan freut sich bekanntgeben
zu können, dass Puritan und seine Kunden beim Deutschen Patent- und
Markenamt (DPMA) einen Sieg errungen haben im Rahmen eines
Nichtigkeitsverfahren, das im Auftrag von Puritan gegen Copans
Gebrauchsmuster DE 20 2004 021 932 U1 (DE'932) angestrengt wurde. Im
Einzelnen hat das DPMA im Aktenzeichen-Nr. DE 20 2004 021 932.8 das
Gebrauchsmuster DE'932 für seine gesamte Laufzeit für ungültig
erklärt und hat damit das Patent effektiv gelöscht, so als ob es nie
existiert hätte. Das bedeutet, dass Copan keinerlei Ansprüche aus
einem vermeintlichen Verstoß gegen DE'932 herleiten darf.
Foto - http://photos.prnewswire.com/prnh/20151020/278664
[http://photos.prnewswire.com/prnh/20151020/278664]
Copan muss ebenfalls die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens tragen.
Copan kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Dies ist ein weiterer entscheidender Rückschlag für Copan. Im
letzten Jahr entschied das Landgericht Düsseldorf, dass Puritans
Tupfer HydraFlock® und PurFlock Ultra® [http://blog.puritanmedproduct
s.com/puritan-flocked-swabs-hydraflock-vs-purflock] nicht gegen ein
anderes Copan Gebrauchsmuster DE 20 2004 021 930 U1 verstoßen. Die
Ansprüche an DE'930 sind beschränkt auf Fasern, die eine lineare
Massendichte in einem spezifischen Bereich aufweisen. Das
Düsseldorfer Gericht hielt es für zweifelsfrei, dass die Fasern in
Puritans Tupfer HydraFlock® und PurFlock Ultra® diese Beschränkung
nicht erfüllen. Der Fall ist derzeit im Berufungsverfahren am
Berufungsgericht in Düsseldorf (Aktenzeichen I-2 U 46/14).
In jedem Fall sind alle deutschen Gebrauchsmuster von Copan
bezüglich beflockter Tupfer Ende März 2014 abgelaufen. Daher kann
Copan nicht nach einer Untersagung jeglicher Verkäufe streben, die
auf diesen Gebrauchsmustern basieren, oder nach Schadensersatz für
jegliche Verkäufe nach diesem Zeitpunkt. Die Auswirkungen der oben
genannten Entscheidungen beinhalten ebenfalls, dass Copan sogar für
die vor März 2014 erfolgten Verkäufe auf Basis der Gebrauchsmuster
DE'930 oder DE'932 keinen Schadensersatz beanspruchen kann, sobald
die Entscheidungen rechtskräftig werden.
Diese jüngsten Entscheidungen bekräftigen weiterhin, dass Puritan
und die Kunden von Puritan völlige Freiheit besitzen, Puritans
HydraFlock® und PurFlock Ultra® beflockte Tupfer in Europa [http://bl
og.puritanmedproducts.com/puritan-flocked-swabs-not-in-violation-of-c
opan-european-patent] zu vertreiben, ohne Bedenken bezüglich Copans
europäischer Patente oder ausgelaufener Gebrauchsmuster haben zu
müssen.
Über Puritan Puritan Medical Products Co., LLC, ist ein
amerikanisches Unternehmen, das weltweit Vertrauen als Hersteller von
Einwegprodukten für die Bereiche Gesundheitswesen, Diagnose,
Gerichtsmedizin, Umwelt, Nahrungsmittelsicherheit und
Arzneimittelherstellung genießt. Alle beflockten Tupfer-Produkte
werden am Produktionsstandort des Unternehmens in Guilford, Maine
(USA), produziert.
Weitere Informationen erhalten Sie von: Timothy Templet
Executive VP Globaler Vertrieb tltemplet@puritanmedproducts.com[mail
to:tltemplet@puritanmedproducts.com] +1.207.876.3311
Web site: http://puritanmedproducts.com/
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