Mittelbayerische Zeitung: Ehrlich ist recht / Kommentar zum Miet-Urteil des BGH
Geschrieben am 18-11-2015 |
Regensburg (ots) - Der Spruch des Bundesgerichtshofs war zu
erwarten und ist auch klar nachvollziehbar. Vermieter sollten zu
ehrlichen Flächenangaben verpflichtet sein. Schließlich ist es ebenso
unstatthaft, wenn ein 500-Gramm-Päckchen Kaffee nur 450 Gramm
enthält. Dem Mieter ist auch nicht zuzumuten, dass er die Fläche vor
Abschluss eines Mietvertrags selbst bestimmt. Wer in Städten wie
Regensburg als Interessent vor den Augen des Vermieters mit dem
Meterstab durch die Wohnung robbt, kriegt sie bestimmt nicht. Nun
müssen weitere Klärungen folgen. Denn die Rechtsprechung des BGH vom
Mittwoch bezieht sich lediglich auf Mieterhöhungen. Ein weiterer
logischer Schritt ist es, dass auch bei der
Betriebskostenabrechnungen nur echte Quadratmeter angerechnet werden
dürfen.
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