Lausitzer Rundschau: Wenn nicht die, wer dann?
Verfassungsgericht nimmt Klage zum NPD-Verbot an
Geschrieben am 07-12-2015 |
Cottbus (ots) - Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht
den Antrag des Bundesrates für ein NPD-Verbot zur Hauptverhandlung
zulässt, ist noch keine Vorentscheidung, aber doch ein wichtiges
Signal: Die gesammelten Unterlagen sind offenbar schwerwiegend genug,
um den konkreten Verdacht zu begründen, dass diese Partei die
freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will. Die
Karlsruher Richter machen so etwas nicht leichtfertig, immerhin haben
sie vor zwölf Jahren ein NPD-Verbot schon einmal abgelehnt. Sie haben
die eingereichten Papiere lange geprüft. Auch die V-Männer des
Verfassungsschutzes scheinen kein Verfahrenshindernis mehr zu sein;
offenbar wurden die meisten Zuträger abgeschaltet. Nun sollten
Bundesregierung und Bundestag noch einmal nachdenken, ob sie den
Verbotsantrag nicht doch aktiv unterstützen. Vor allem die Union
hatte bisher gezögert in der durchaus nachvollziehbaren Sorge, bei
einem erneuten Scheitern werde die NPD nur noch aufgewertet. Doch
inzwischen hat sich die Lage nicht nur juristisch verändert, auch
politisch. Das dem Verbotsantrag beigefügte Material stammt sämtlich
aus den Jahren vor dem Flüchtlingsstrom. Es berücksichtigt weder die
zahlreichen Anschläge auf Flüchtlingsheime und auf Lokalpolitiker,
die Flüchtlingen helfen, noch die Hetze im Netz. Inzwischen ist alles
noch viel schlimmer geworden, inzwischen glauben die deutschen
Rechtsextremisten, dass sie ihr Thema gefunden haben und mit dem
Mittel der Gewalt Politik machen können. Sie treten immer dreister
auf. Es wäre, egal wie der Prozess ausgeht, ein wichtige Botschaft an
alle Täter, Nachahmungstäter und Sympathisanten, wenn die
Staatsinstitutionen unisono sagen würden: Die NPD gehört verboten.
Wenn nicht die, wer dann?
Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau
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Fax: 0355/481275
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