Rheinische Post: Kommentar: Die Lufthoheit über den Vorgärten
Geschrieben am 30-12-2015 |
Düsseldorf (ots) - Der Traum vom Fliegen - seit Weihnachten wird
er in vielen Familien wahr. Denn unterm Tannenbaum lag, was jetzt in
mancher Nachbarschaft für Ärger sorgt. NRW hebt ab. Drohnen schwirren
durch die Lüfte und spähen aus, was privat bleiben soll. Der Angriff
der fliegenden Augen beschäftigt sogar die Polizei. Sie fürchtet die
Verletzung der Intimsphäre und sieht auch weitergehende Gefahren -
sogar für Leib und Leben. Denn ganz so ungefährlich, wie es auf den
schnellen Blick scheint, sind die flinken, ferngesteuerten
Fluggefährte denn doch nicht. Das liegt nicht zuletzt an Unvernunft
und Unvermögen der Drohnen-Piloten. Von wegen Kinderspiel! Für die
kamerabestückten Fluggefährte muss gelten, was auch im Straßenverkehr
verlangt wird: Rücksichtnahme. Verfolgungsjagden - Drohne als
fliegender Schatten über Fußgänger oder Fahrradfahrer - verbieten
sich von selbst. Der Blick über Nachbars Zaun oder gar in sein
Schlafzimmer ist tabu. Ein allgemeines Drohnen-Verbot aber ginge
entschieden zu weit. Was NRW dagegen braucht, ist eine
Drohnen-Verordnung. Die ist schon deshalb wichtig, damit auch die
wirtschaftliche Dimension - Beispiel Paketzustellung -
Berücksichtigung findet.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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