BPI gewinnt Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht -
G-BA muss transparenter werden
Geschrieben am 17-03-2016 |
Berlin (ots) - Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für die
Unterausschüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das hat das
Verwaltungsgericht in Berlin heute festgestellt: Der G-BA muss
demnach auf Anfrage Auskunft geben über die Mitglieder seiner
Unterausschüsse. "Das Gericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass
die Pharmaindustrie auch ein berechtigtes Interesse an transparenten
Informationen hat", so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI). "So gilt auch für G-BA-Mitglieder, was für andere
Behörden die Regel ist: Die Mitglieder müssen transparente und
nachvollziehbare Entscheidungen treffen und sich ihrer Verantwortung
dafür bewusst sein. Bewusst, dass die Entscheidungen 90 Prozent der
Bevölkerung betreffen und für diese von großer Bedeutung sind." Der
BPI hatte am 22. Dezember 2014 Klage vorm Verwaltungsgericht
eingereicht, nachdem der G-BA ein schriftliches Gesuch des Verbandes
auf Auskunft zur personellen Besetzung des Unterausschusses
Arzneimittel abgelehnt hatte.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI)
vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf
nationaler und internationaler Ebene. Über 240 Unternehmen mit ca.
73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen
Pressekontakt:
Richter, Julia
Tel.: +49 30 2 79 09-1 31
jrichter@bpi.de
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