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Streitgespräch zur Reform des Sexualstrafrechts bei stern TV: "Für einen Klaps auf den Po ins Gefängnis? Das wäre zu krass."

Geschrieben am 12-05-2016

Köln (ots) - Was ist ein sexueller Übergriff - und wie soll er
strafrechtlich geahndet werden? Die derzeit vorangetriebene Reform
des Sexualstrafrechts löst deutschlandweit heftige Debatten aus: Den
einen geht sie nicht weit genug, den anderen zu weit. So sieht
Fachanwalt Alexander Stevens die von Bundesjustizminister Heiko Maas
(SPD) geplante Verschärfung des Rechts durchaus kritisch: "Wenn jedes
bloße Grabschen als sexuelle Nötigung behandelt würde, hieße das,
dass ein Richter dafür mehrere Jahre Haft verhängen könnte", so
Stevens live bei stern TV. "Das ist doch krass - wenn man einer
Bedienung auf den Hintern haut, könnte man dann dafür mindestens ein
Jahr ins Gefängnis gehen."

Antje Brandes, ebenfalls Fachanwältin, widersprach Stevens
Argumentation: "Die Aussage, dass derartige sexuelle Übergriffe nicht
bestraft werden sollen, empört mich", so Brandes bei stern TV.
"Niemand, der einmal irgendwo hin fasst, geht dafür gleich mehrere
Jahre in Haft, sondern der Wiederholungstäter. Es gibt im Strafrecht
ganz viele Mittel und Wege, die angemessene Strafhöhe zu verhängen."
Auch Netzaktivistin Anne Wizorek widersprach Stevens bei stern TV.
"Solche Aussagen sind polemisierend. Es geht bei den Fällen um
Machtmissbrauch, es geht um Gewalt. Sexuelle Selbstbestimmung ist ein
Grundrecht, das doch nicht wehrhaft verteidigt werden muss." Und auch
Svenja Z., die Silvester in Köln Opfer sexueller Übergriffe wurde,
konnte Stevens Argumentation nicht nachvollziehen. "Er weiß nicht,
wie sich so ein Übergriff anfühlt. Das ist nicht nur einfach ein
Anfassen. Menschen nehmen sich da einfach etwas, was ihnen nicht
zusteht", so die 30-Jährige im stern TV-Studio. "Und das soll nicht
bestraft werden?"

Seit den Übergriffen in der Silvesternacht wird eine Überarbeitung
des Strafrechts vorangetrieben - eine Reform, die schon seit längerem
überfällig ist: Bereits 2014 trat die so genannte Istanbul-Konvention
zum Schutz von Frauen vor sexueller und häuslicher Gewalt in Kraft.
Um die europäische Vorgabe erfüllen zu können, muss das geltende
Recht in Deutschland verschärft werden. In der neuen Fassung des
Bundesjustizministeriums soll daher künftig auch jede sexuelle
Handlung geahndet werden, bei denen das Opfer aus Angst,
Schutzlosigkeit oder wegen Überrumpelung auf Gegenwehr verzichtet.
Kritikern geht der Vorschlag jedoch noch nicht weit genug - sie
fordern unter anderem, dass der Tatbestand des "Begrabschens" in
einem eigenen Paragrafen abgehandelt werden soll und das ein "Nein"
bei einem sexuellen Übergriff ausreichen müsse.



Pressekontakt:
Simone Steinmetz
steinmetz@iutv.de
0221/951599-0


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