Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Freispruch für Jugendobmann nach Torunfall
Ein realistisches Urteil
Dirk-Ulrich Brüggemann
Geschrieben am 28-09-2016 |
Bielefeld (ots) - Ein Vorstandsmitglied eines Sportvereins aus
Augustdorf hat dank seiner Beharrlichkeit letztlich dafür gesorgt,
dass für die ehrenamtlichen Sportfunktionäre die Welt wieder in
Ordnung gekommen ist. Nur weil der Jugendobmann Volker Dierk es nicht
hinnehmen wollte, dass er die Schuld an einem tragischen Unfall bei
einem D-Jugend-Fußballturnier tragen sollte, bei dem ein damals
elfjähriger Spieler durch ein umkippendes Tor einen Schädelbasisbruch
erlitt, unter dessen Folgen der Junge heute noch leidet. Der
Jugendobmann sollte die Verantwortung dafür übernehmen, dass die
Spieler sich in einer kleinen Nebenhalle aufwärmen sollten, bevor in
der Haupthalle ihr Turnierspiel angepfiffen wurde. Die Kinder waren
ohne Betreuer in der Halle und hatten einen Ball dabei. Nach einem
Lattentreffer war ein Handballtor umgekippt. Wie die für das Turnier
eigentlich nicht genutzten Handballtore an die Stirnseiten der
Gymnastikhalle gekommen sind, weiß heute niemand mehr. Vor dem
Amtsgericht und in der Berufung vor dem Landgericht wurde dem
Jugendobmann vorgeworfen, er habe seine Aufsichtspflicht als
Vorstandsmitglied verletzt. Er sei als Organisator des Turniers ein
Sicherheitsgarant gewesen, der die Gefahren hätte vorhersehen müssen.
Dass der 45-Jährige aber während des Fußballturniers selbst eine
D-Jugendmannschaft zu betreuen hatte und diese zum Unfallzeitpunkt in
der Kabine gerade getröstet habe, weil sie ein Spiel haushoch
verloren hatte, blieb letztlich unbeachtet. Dagegen wehrte sich
Volker Dierk. Und das zurecht! Ihm ist es nun zu verdanken, dass mit
diesem Freispruch endlich deutsche Gerichte geklärt haben, wie die
Verantwortung eines Ehrenamtlichen aussieht. Laien können nicht für
Dinge verantwortlich gemacht werden, die zuvor nicht einmal von
Ingenieuren der Berufsgenossenschaft und des Technischen
Überwachungsvereins bemängelt wurden. Wie soll ein ehrenamtlicher
Sportfunktionär ein Tor befestigen, wenn im Hallenboden keine
Verankerungen dafür vorhanden sind? Wie soll dieser Mann Tore
sichern, wenn - wie damals Realität - nicht einmal Ketten zum
Zusammenschließen der Tore vorhanden waren? Wäre dieser Freispruch
nicht erfolgt, hätte es düster um die ehrenamtlichen Posten in den
Sportvereinen ausgesehen. Wer hätte noch Verantwortung übernommen,
wenn er mit seiner Wahl in einen Vorstandsposten automatisch mit
einem Bein im Gefängnis gestanden hätte?
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
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