Baugewerbe warnt: Der 15. Oktober: ein schwarzer Tag für die deutsche Bauwirtschaft / Alleinige CE-Kennzeichnung von Bauprodukten führt zu Unsicherheit für Planer, Bauunternehmen und Bauherren
Geschrieben am 14-10-2016 |
Berlin (ots) - "Mit den Änderungen der technischen Regeln für
Bauprodukte durch Änderung der Bauregelliste wird das bewährte
Ü-Zeichen für Bauprodukte zum 15. Oktober 2016 wegfallen, da ein
Ersatz zwischenzeitlich nicht geschaffen worden ist. Das Nachsehen
haben Bauherren, Bauunternehmer und Planer, die mit einer völlig
unzureichende CE-Kennzeichnung zurecht kommen müssen." Dieses
erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches
Baugewerbe, Felix Pakleppa, heute in Berlin. "Nun droht erhebliche
Unsicherheit. Denn die geplanten Neuregelungen weisen viele Lücken
auf. Bis heute ist nicht geklärt, wie die Bauproduktenqualität im
Einzelfall nachzuweisen ist."
Zum Hintergrund:
Der Europäische Gerichtshof hat 2014 betont, dass Deutschland mit
drei nationalen Zusatzregelungen für europäisch harmonisierte
Bauprodukte gegen die seinerzeitige EG-Bauproduktenrichtlinie
verstoßen habe. Der EuGH hat in seiner Urteilsbegründung der
Bundesregierung vorgehalten, sich nicht mit den notwenigen formalen
Beschwerdeverfahren nach der EG-Bauproduktenrichtlinie gegen die
mangelhaften europäischen Regelungen zur Wehr gesetzt zu haben, und
deshalb in den nationalen Zusatzregelungen eine Vertragsverletzung
gesehen.
Eine Anpassung des deutschen Bauordnungsrechtes mit der
Novellierung der Musterbauordnung (MBO) ist im Gange und die
Notifizierung in Brüssel ist erfolgt. Eine weiterführende
Verwaltungsvorschrift (VV TB), die die Anwendbarkeit von Bauprodukten
regelt, ist ebenfalls zur Notifizierung in Brüssel, aber noch nicht
bestätigt worden. Mit einer Umsetzung noch in diesem Jahr ist nicht
zu rechnen.
Diesem Ablauf zum Trotz hat das Deutsche Institut für Bautechnik
vorsorglich die Grundlage für die Anwendbarkeit von Bauprodukten nach
harmonisierten europäischen Normen zum 15.10.2016 geändert, was zu
einem Wegfall des bewährten Ü-Zeichens für viele Bauprodukte geführt
hat. U. a. werden die bisherigen Anforderungen für Zemente mit
besonderen Eigenschaften, Fertigteile aus Beton, Stahlbeton oder
Spannbeton nach harmonisierten Produktnormen für tragende Zwecke,
Keramikklinker oder auch statisch beanspruchte Hohl- oder Mauerziegel
mit besonderen Eigenschaften gestrichen, so dass diese Produkte nur
noch das CE-Kennzeichen tragen.
Derartige Bauprodukte beeinflussen die Statik von Gebäuden, den
Brandschutz sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz gefährden, so
dass das derzeitige Niveau der Sicherheit und Umweltverträglichkeit
von Bauwerken in Deutschland nicht mehr zu halten sein dürfte.
Ohne entsprechende Regelungen zu Bauproduktstandards müssen die
Produkteigenschaften für jedes Bauteil einzeln ermittelt werden, was
das Bauen erheblich verteuert. Regelungen, wer dies ausführen darf
und auf welcher Prüfgrundlage, fehlen zurzeit ebenfalls vollständig.
"Es ist unverantwortlich, seit fast hundert Jahren gut
funktionierende Regelungen ohne adäquaten Ersatz außer Kraft zu
setzen. Wir fordern Bund und Länder auf, die notwendigen rechtlichen
Schritte für eine schnelle Korrektur der mangelhaften europäischen
Bauproduktnormen zu ergreifen. Wir brauchen umgehend Klarheit, wie ab
kommender Woche Bauprodukte vertragssicher eingebaut werden können.
Das gilt insbesondere für laufende Bauvorhaben Die Bauaufsicht der
Länder muss sich dringend auf ein einheitliches Vorgehen einigen. Die
Bauminister von Bund und Ländern, die am 20. Oktober zusammen kommen,
müssen dem Thema höchste Priorität beimessen. " Erklärte Pakleppa
abschließend.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
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