Lausitzer Rundschau: DER BUND-LÄNDER-FINANZPAKT
Geschrieben am 19-05-2017 |
Cottbus (ots) - Schön - im Sinne von durchdacht und doch einfach
formuliert - sind nur die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes, die
Grundrechte. Darüber hinaus vielleicht noch das System der
Gewaltenteilung an sich. Dahinter, spätestens im Finanzteil, aber
wird der Text technokratisch. Bei der Kritik an den im Zuge der
Bund-Länder-Finanzreform geplanten weiteren 15 (!)
Grundgesetzänderungen kann mangelnde Schönheit der Formulierungen
daher nicht das erste Kriterium sein, auch wenn Bundestagspräsident
Norbert Lammert (CDU) sich daran stößt. Kritikwürdig ist vielmehr die
Tatsache, dass hier eine momentane Mehrheit versucht, einen
momentanen politischen Kompromiss verfassungsrechtlich einzufrieren,
bis ins Detail und für alle Zeiten. Beim Asylparagrafen war es in
den 1990er-Jahren ähnlich. Damals führte die Detailversessenheit
dazu, dass der einfache Grundsatz - politisch Verfolgte genießen Asyl
- in den Hintergrund trat und die Einschränkungen dieses Grundrechts
plötzlich dominierten. Für die neue Bundesautobahngesellschaft soll
nun ebenfalls über das Prinzip hinaus, dass die Gesellschaft
staatlich sein soll, festgelegt werden, dass sie keinen Cent privates
Kapital beteiligen darf. Niemals. Die SPD möchte so den Arbeitnehmern
Sicherheit geben, dass sie Staatsangestellte bleiben. Das Ziel ist
legitim, doch ist das Grundgesetz dafür das falsche Gesetz. Am
unsinnigen Kooperationsverbot könnten die Sozialdemokraten das
eigentlich doch selbst sehen. Es wurde einst von CDU-Politiker Roland
Koch im Zuge einer anderen Föderalismusreform ins Grundgesetz gehoben
und muss jetzt mühsam mit komplizierten Verfassungsänderungen wieder
so gelockert werden, dass der Bund den Städten wenigstens Geld für
die Schulsanierung geben darf. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes
haben 1949 wunderbar einfache und klare Staatsgrundlagen formuliert.
Besser werden sie durch die Änderungen der aktuellen
Politikergeneration nicht.
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Lausitzer Rundschau
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