NRZ: Wie groß darf die Macht der Parteimitglieder sein? - von PETER TOUSSAINT
Geschrieben am 06-02-2018 |
Essen (ots) - Die Mauer ist nun genau so lange weg, wie sie auf
der innerdeutschen Grenze gestanden hat: 28 Jahre, zwei Monate und 26
Tage. Spötter sagen, sie fühlten sich derzeit an das alte DDR-System
erinnert: "Die Partei entscheidet, wer in Deutschland das Sagen hat
..."
Das ist eher eine schlappe Pointe als eine zutreffende
Beschreibung der bundesdeutschen Wirklichkeit zu Beginn des Jahres
2018. Und der Vergleich zwischen SED und SPD verbietet sich
angesichts von Historie und Selbstverständnis dieser Parteien
sowieso. Aber es lohnt sich schon, darüber nachzudenken, ob es
richtig ist, wenn die Mitglieder der SPD demnächst alleine darüber
entscheiden, ob das deutsche Volk in den kommenden vier Jahren von
einer Großen Koalition regiert wird.
Parlamentarier sind es, die das Recht haben, eine Kanzlerin oder
einen Kanzler zu bestimmen. Die Bundestagsabgeordneten haben von uns
das Mandat per Kreuzchen auf dem Wahlzettel erhalten. Das verleiht
ihnen die demokratische Legitimation zu dieser wichtigen
Entscheidung. Aber schon bei der Zusammensetzung des Bundestags reden
die Parteimitglieder ein entscheidendes Wörtchen mit. Die Hälfte der
Abgeordneten zieht über Listen ins Parlament, die von den Parteien
aufgestellt werden. Nicht alle Bürger, sondern nur die mit Parteibuch
entscheiden, wer auf dieser Liste oben steht und wer unten.
Auch das ist im Grundgesetz verankert. "Die Parteien wirken bei
der politischen Willensbildung des Volkes mit", heißt es in Artikel
21. Es sieht so aus, als fiele den SPD-Mitgliedern nun eine ganz
besondere Rolle zu, wenn sie demnächst über den GroKo-Vertrag
abstimmen sollen. 455 000 Mitglieder werden es bis dahin wohl sein;
das sind weniger als 0,8 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland.
Die positive Wirkung des Vorgangs und der öffentlichen Debatte
darum ist: Man sieht, dass es sich lohnt, bei Parteien mitzumachen.
Die Sozialdemokraten haben nun Macht, aber auch eine sehr große
Verantwortung - nicht nur für ihre Partei, sondern für das ganze
Land.
Alle anderen sind zum Zuschauen verurteilt. Was passiert
eigentlich, wenn es am Ende 50,1 zu 49,5 Prozent ausgeht? Dann gilt
das, was in Artikel 38 des Grundgesetztes über Rechte und Pflichten
von Abgeordneten steht: "Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an
Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen
unterworfen."
Pressekontakt:
Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung
Redaktion
Telefon: 0201/8042616
Original-Content von: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung, übermittelt durch news aktuell
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