Werte im Netz besser schützen / Der Alternativvorschlag zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
Geschrieben am 07-02-2018 |
Düsseldorf (ots) -
In einem gemeinsamen Forschungsprojekt auf Initiative der ARAG SE
wurde zusammen mit der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik
der Universität Passau eine Alternative zum umstrittenen
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) entwickelt. Damit dieser
Vorschlag eine breite Öffentlichkeit findet und auch diskutiert
werden kann, teilen die ARAG und die Uni Passau ihre
Forschungsergebnisse.
- Die Forschungsergebnisse als konkreter Gesetzesvorschlag sind zur
weiteren Diskussion frei zugänglich über den Downloadlink auf der
Pressemitteilungsseite auf www.ARAG.com
- Zur Diskussion auf Twitter führt der Hashtag #werteimnetzschützen
Bereits kurz nach seinem Inkrafttreten hat das
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eine zweifelhafte Wirkung
entfaltet. Vor allem durch seine direkten Einschränkungsmöglichkeiten
der Meinungsfreiheit im Netz ist das Gesetz in Expertenkreisen sehr
umstritten. Eine echte Verbesserung des Persönlichkeitsrechtsschutzes
im Internet ist durch das NetzDG weder beabsichtigt noch tatsächlich
möglich.
"Es bringt wenig, Dinge nur zu kritisieren. In die aktuelle
Debatte zum NetzDG gehört ein konkreter Lösungsvorschlag", so Klaus
Heiermann, Generalbevollmächtigter der ARAG SE. "Rechtsstaatlichkeit
und Chancengleichheit gelten natürlich auch im Netz, ohne dabei über
das Ziel hinauszuschießen. Entsprechende Lösungen sind möglich und
machbar." Das will die ARAG mit der Forschungsstelle für IT-Recht und
Netzpolitik an der Universität Passau aufzeigen. Deren Leiter Prof.
Dr. Dirk Heckmann hat gemeinsam mit seiner Geschäftsführerin Anne
Paschke einen Alternativentwurf für eine Verbesserung des
Persönlichkeitsrechtsschutzes im Internet erstellt.
"Schwere Beleidigungen und Verleumdungen können auch im Netz
wirksam verfolgt werden, wenn man die Möglichkeiten des Strafrechts,
des Strafprozessrechts und des Telemedienrechts sinnvoll ausnutzt",
erläutert Prof. Dr. Dirk Heckmann das Vorgehen. "Die schwere
Ehrverletzung im Internet gehört als eigener Tatbestand ins
Strafgesetz und muss mit einer entsprechenden Strafandrohung versehen
werden." Dieser neue "Cybermobbing-Straftatbestand" wird durch eine
Strafverschärfung ergänzt, wenn die Ehrverletzung im Netz zu einem
Suizid des Opfers führt.
Der Gesetzentwurf geht aber weit über bloße Strafnormen hinaus. So
wird insbesondere der Opferschutz stark verbessert. Neben einer
Ermittlungspflicht von Amts wegen erhalten Opfer schwerer
Ehrverletzung einen "Opferanwalt" und psychosoziale
Prozessbegleitung.
Das Herzstück des Gesetzentwurfs ist die Neuregelung im
Telemedienrecht, die ausdrücklich als Gegenentwurf zum NetzDG
verfasst wurde. Provider und Plattformbetreiber sollen mit ihrer
Technologiekompetenz zum Persönlichkeitsrechtsschutz beitragen und
nicht an die Stelle der Gerichte treten. So sollen sie verpflichtet
werden, Maßnahmen zur Meldung und Kenntlichmachung von
problematischen Inhalten bereitzustellen. Gemeldete Inhalte sollen
von den Betreibern nicht mehr gelöscht, sondern zur Beweissicherung
dokumentiert werden. Für die Durchsetzung des Löschbegehrens braucht
es einen gerichtlichen Beschluss. Die rechtliche Abgrenzungsfrage
zwischen Ehrverletzung, einfacher Beleidigung und freier
Meinungsäußerung im Netz wird so wieder in den Zuständigkeitsbereich
der Gerichte überführt - wo sie auch klar hingehört. Zur Sicherung
einer erforderlichen Beweisführung eignet sich die
Dokumentationspflicht zum strittigen Vorgang durch die
Plattformbetreiber. "So gleichen die normierten Pflichten für die
Diensteanbieter nur diejenigen Risiken aus, die sie bei der
technischen Ausgestaltung ihrer Geschäftsmodelle erst selbst
geschaffen haben", betont Anne Paschke, Akademische Rätin an der
Universität Passau.
"Es geht um Rechte im Netz und dann sollten wir alle auch die
Möglichkeit haben, Verbesserungsvorschläge im Internet zu diskutieren
und formulieren. Nutzen wir die Chance. Das Thema liegt bei uns
allen!", bringt Klaus Heiermann die Initiative auf den Punkt.
Auf der Pressemitteilungsseite auf www.ARAG.com stehen Pressefotos
von Prof. Dr. Dirk Heckmann, Anne Paschke und Klaus Heiermann zum
Download bereit.
Pressekontakt:
Prof. Dr. Dirk Heckmann
For..Net Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik,
Universität Passau
Lehrstuhl für Öffentliches Recht,
Sicherheitsrecht und Internetrecht
Telefon: 0851 75 38 83
E-Mail: heckmann@mein-jura.de
www.for-net.info
und
Kathrin Köhler
Referentin Corporate Responsibility
ARAG SE
Telefon: 0211 963-2225
Fax: 0211 963-2220
E-Mail: kathrin.koehler@arag.de
www.arag.de
Original-Content von: ARAG, übermittelt durch news aktuell
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