vbw: Trotz BVerwG-Entscheidung darf es keine Fahrverbote geben -
Brossardt: "Wir brauchen ein realistisches und schlüssiges Konzept mit Augenmaß"
Geschrieben am 27-02-2018 |
München (ots) - Unabhängig von der heutigen Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, wonach die Verhängung von
Diesel-Fahrverboten nach geltendem Recht möglich ist, lehnt die vbw -
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Fahrverbote entschieden
ab. "Diese höchstrichterliche Entscheidung darf nicht zu einer kalten
Enteignung hunderttausender Diesel-Besitzer in Deutschland führen.
Nutzungsverbote für bereits nach geltendem Recht zugelassene
Fahrzeuge würden nicht nur Privatleute hart treffen, sondern vor
allem Gewerbetreibende. Aus unserer Sicht sind Fahrverbote
unverhältnismäßig. Daher setzen wir darauf, dass die Kommunen diesen
Weg nicht gehen", betont vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Fahrverbote wären eine große Belastung für die Wirtschaft, wie eine
Umfrage der IW Consult GmbH im Auftrag der vbw unter 980 bayerischen
Unternehmen aus dem Sommer 2017 zeigt. Für 62 Prozent der Betriebe
wären innerstädtische Fahrverbote für Privatleute - und somit für den
Kundenverkehr - eine große oder mittlere Belastung. Sollte zusätzlich
der Lieferverkehr ausgeschlossen werden, gilt dies sogar für 64
Prozent.
Laut des jüngsten Mikrozensus' nutzten im vergangenen Jahr 68
Prozent der Berufstätigen für ihren Arbeitsweg den PKW, während nur
14 Prozent regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit
kamen. Auch sind das Handwerk und der Handel auf umfassende
Transportmöglichkeiten existenziell angewiesen - Fahrverbote würden
mit dem Liefer- und Kundenverkehr das Gewerbe doppelt treffen. Die
vbw sieht jetzt die Städte am Zug: "Wir setzen darauf, dass die
Kommunen nicht den vermeintlich einfachen Weg von Fahrverboten gehen,
sondern sich um nachhaltige Lösungen bemühen und innovative
technologische und stadtplanerische Wege zur Luftreinhaltung
beschreiten. Beim jüngsten Berliner Spitzentreffen wurde beschlossen,
die Auszahlung der Fördergelder für kommunale Maßnahmen zu
beschleunigen. Diese Chance müssen die Kommunen ergreifen", so
Brossardt.
Die vbw fordert darüber hinaus ein realistisches und schlüssiges
Konzept mit Augenmaß. Es muss den normalen Austausch von
Altfahrzeugen ebenso berücksichtigen wie die Wirkung der Nachrüstung
zugelassener Fahrzeuge und auch die Pläne der Kommunen für die
emissionsfreie Ausgestaltung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs.
"Bei der Stärkung emissionsarmer Beförderungsmittel müssen Bund,
Länder und Kommunen hier im ÖPNV mit gutem Beispiel vorangehen und
mit Flottenumrüstungen, einer intelligenten Verkehrssteuerung sowie
Anreizen zur Umrüstung im Privaten Fortschritte erzielen. Dazu zählen
beispielsweise die Umrüstung kommunaler Flotten und ein intelligentes
Parkraummanagement zur Reduzierung der Parkplatzsuchverkehre. Was wir
brauchen, sind Verbesserungen - Verbote bedeuten hingegen
Stillstand", betont Brossardt.
Pressekontakt:
Andreas Ebersperger, Tel. 089-551 78-373, E-Mail:
andreas.ebersperger@ibw-bayern.de
Original-Content von: vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., übermittelt durch news aktuell
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