Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zum Diesel-Urteil, Autor: Reinhard Zweigler
Geschrieben am 27-02-2018 |
Regensburg (ots) - In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu
möglichen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge steckt eine gute und eine
schlechte Nachricht. Zuerst die gute: Um für bessere Luft in den
Städten - und vor allem für weniger der gesundheitsgefährdenden
Stickoxide - zu sorgen, erhalten die Kommunen einen breiten
Handlungsspielraum. Sie können ihre Luftreinhaltepläne verschärfen
und mit Nachdruck umsetzen, damit die EU-Grenzwerte der
Luftverschmutzung eingehalten werden. Notfalls können sie dabei sogar
zu Fahrverboten für besonders schmutzige Fahrzeuge greifen. Nun die -
aus Sicht der betroffenen Kraftfahrer - schlechte Nachricht:
Dieselfahrzeuge, die nicht mit modernster Abgasreinigung ausgestattet
sind, haben auf mittlere Sicht kaum noch Chancen, in bestimmten
Innenstädten fahren zu dürfen. Vor allem jene Millionen Autofahrer,
die sich im Vertrauen auf die Angaben der Hersteller, ein Fahrzeug
der Euro Normen 5 oder sogar 6 zugelegt haben, sind in doppelter
Hinsicht die Gelackmeierten. Ihre Autos verlieren einerseits
dramatisch an Wert. Und noch dazu schwebt über ihnen andererseits das
Damoklesschwert von Fahrverboten. Das ist eine faktische
Teilenteignung von Autobesitzern. Dramatisch wird es ebenfalls für
Besitzer noch älterer Diesel-Fahrzeuge, die sich die lange Zeit
hochgelobten und relativ spritsparenden Selbstzünder angeschafft
haben, die nun keiner mehr haben will. Allerdings haben die
Bundesverwaltungsrichter in Leipzig klugerweise Augenmaß gewahrt. Sie
haben keine allgemeinen Fahrverbote angeordnet, um der Stickoxide
Herr zu werden, sondern diesen harten Schnitt nur als das letzte
Mittel für saubere Luft zugelassen. Es liegt nunmehr in der
Verantwortung der jeweiligen Kommune selbst, angemessene Maßnahmen in
die Wege zu leiten. Das Schlüsselwort im Leipziger Urteil lautet
"verhältnismäßig". Nicht in jeder Stadt und nicht an jeder großen
Straße sind die Schadstoffwerte so hoch wie an einigen brisanten
Bereichen von Stuttgart, München oder Düsseldorf. Freilich dürfen
sich auch Kommunen, deren Werte um die von Brüssel vorgegebene Marke
von 40 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Atemluft herum pendeln -
wie etwa Regensburg - nicht die Hände in den Schoß legen.
Verhältnismäßigkeit bedeutet auch, dass im Interesse der Wirtschaft,
von Taxi-Unternehmen, Bussen, Krankenwagen, Feuerwehren,
Lieferdiensten, Handwerkern, Pendlern und anderen Ausnahmen bei
Fahrverboten eingeräumt sowie Übergangsfristen festgelegt werden
müssen. In der schwierigen juristischen Abwägung zwischen dem
Interesse an gesunder Luft einerseits und dem Florieren von
Wirtschaft, Handel und Tourismus anderseits hat das
Bundesverwaltungsgericht ein salomonisches Sowohl-als-auch-Urteil
gefällt. Doch auch wenn jetzt die Kommunen im Fokus stehen, dürfen
der lange Zeit weitgehend untätige Bund und die mächtige
Autoindustrie auf keinen Fall aus der Pflicht entlassen werden. Viel
zu lange hat die Bundesregierung, unter wechselnden
Verkehrsministern, bei den Diesel-Abgas-Tricksereien der Konzerne
weggeschaut. Verkehrsministerium und Kraftfahrtbundesamt verließen
sich blindlings auf die Angaben der Hersteller, deren Abgaswerte nur
auf dem Prüfstand erreicht wurden. Was lange Zeit völlig legal war.
Auch dieses politische Versagen bei der Aufsicht über eine deutsche
Schlüsselindustrie hat mit zur jetzigen schlechten Luft-Situation in
vielen Innenstädten beigetragen. Die künftige Bundesregierung muss
endlich Druck auf die Hersteller machen, damit sie die von ihnen
verkauften Dieselfahrzeuge mit zuverlässiger Abgasreinigungs-Hardware
nachrüsten - und zwar auf Kosten der Autokonzerne, nicht zulasten der
ohnehin gebeutelten Dieselfahrer. An diesem Punkt waren die
GroKo-Vertreter gestern erschreckend nichtssagend.
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Mittelbayerische Zeitung
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